Art. 4 · Bebauungsziffer
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 4 · Original-PDF
1 § 47 Abs 1 RBV.
2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: a. In den Zonen W2, W3, W4, W4a, WG3, WG4 und WG5: 1. nicht zu Wohnzwecken dienende, freistehende oder am Hauptgebäude angebaute eingeschossige Nebenbauten wie Unterstände, Garagen, gedeckte Sitzplätze, Schöpfe, usw. 2. mindestens einseitig offene, gedeckte oder ungedeckte Balko ne 3. unbeheizte, ausschliesslich mit Wärmeschutzglas allseitig ver glaste Zwischenklimaräume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) 4. insgesamt bis maximal 15% der Parzellenfläche jedoch höchstens 40 m² bei Häusern mit einer Wohneinheit bzw. 20 m² pro Wohneinheit bei Häusern mit zwei und mehr Wohn einheiten b. vorspringende Dächer bis 1.5 m Ausladung c. Aussentreppen ohne Haupterschliessungstreppen für Obergeschos se, Stützmauern, äussere Lichtschächte usw. d. Bauten unter dem gewachsenen Terrain, die gegen aussen nicht oder nur geringfügig in Erscheinung treten 4 Gemeinde Birsfelden 7.1-1 e. in den Hang gebaute Garagen und Einstellhallen, die nur geringfügig in Erscheinung treten und deren Decken als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dienen, wie Kinderspielplätze und Exten sivflächen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.