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Art. 4 · Bebauungsziffer

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 4 · Original-PDF

1 § 47 Abs 1 RBV.

2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: a. In den Zonen W2, W3, W4, W4a, WG3, WG4 und WG5: 1. nicht zu Wohnzwecken dienende, freistehende oder am Hauptgebäude angebaute eingeschossige Nebenbauten wie Unterstände, Garagen, gedeckte Sitzplätze, Schöpfe, usw. 2. mindestens einseitig offene, gedeckte oder ungedeckte Balko­ ne 3. unbeheizte, ausschliesslich mit Wärmeschutzglas allseitig ver­ glaste Zwischenklimaräume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) 4. insgesamt bis maximal 15% der Parzellenfläche jedoch höchstens 40 m² bei Häusern mit einer Wohneinheit bzw. 20 m² pro Wohneinheit bei Häusern mit zwei und mehr Wohn­ einheiten b. vorspringende Dächer bis 1.5 m Ausladung c. Aussentreppen ohne Haupterschliessungstreppen für Obergeschos­ se, Stützmauern, äussere Lichtschächte usw. d. Bauten unter dem gewachsenen Terrain, die gegen aussen nicht oder nur geringfügig in Erscheinung treten 4 Gemeinde Birsfelden 7.1-1 e. in den Hang gebaute Garagen und Einstellhallen, die nur geringfügig in Erscheinung treten und deren Decken als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dienen, wie Kinderspielplätze und Exten­ sivflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.