Zone G · Birsfelden
Basel-Landschaft · BFS 2766 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone G in Birsfelden (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 19 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Gemeinde Birsfelden, Abteilung Hochbau
- 061 317 33 30
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Birsfelden, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 0BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 1
Erlass
1Soweit die Zonenvorschriften bereits mit dem kantonalen Raumplanungsund Baugesetz (RBG) und der Verordnung zum Raumplanungs- und Bauge setz (RBV) geregelt sind, wird im vorliegenden Reglement auf die entspre chenden Bestimmungen hingewiesen.
2Sämtliche grau hinterlegten Textteile sind wörtliche Wiederholungen aus dem RBG vom 8. Januar 1998 und der RBV vom 27. Oktober 1999.
3Bezüglich der Verbindlichkeit und Vollständigkeit der zitierten Gesetzesvor schriften wird auf den aktuell gültigen Gesetzesinhalt verwiesen.
Art. 2BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 2
Zonentabelle
1Die Zonentabelle gibt einen Überblick über die hauptsächlichen Vorschrif ten in den einzelnen Zonen. Weitere Bestimmungen (insb. überlagernde Ortsbildschonzone, Grünflächenziffer) sind in den Kapiteln 4 und 5 aufge führt. 1.1 Wohnungszahl, Bebauungsziffer, Fassadenhöhe, Gebäudehöhe: Zonenbezeich nung zulässige Woh nungszahl pro Baukörper zulässige Be bauungsziffer in % gem. Art. 4 zulässige Fassa denhöhe ab gewachsenem Terrain gem. Art. 10 zulässige Ge bäudehöhe im Verhältnis zur Fassadenhöhe gem. Art. 11 WG5 Frei gemäss Art. 40 tTp: 18, hTp: 16 +3 m WG4 Frei OG 26 / EG 35 tTp: 15, hTp: 13 +3 m W4 Frei 26 tTp: 15, hTp: 13 +3 m WG3 Frei OG 24/ EG 30 tTp: 12, hTp: 10 +3 m W3 Frei 24 tTp: 12, hTp: 10 +3 m W2 Frei 24 tTp: 9, hTp: 7 + 3 m I1) G gemäss Art. 43 Frei tTp: 16, hTp: 14 + 3 m 1.2 Gebäudelänge, Dachform, Dachaufbauten, Grünflächenziffer: Zonenbezeich nung zulässige Ge bäudelänge in m gem. Art. 15 zulässige Dach form gem. Art. 17 und 19 Dachaufbauten gem. Art 18 Grünflächenzif fer gem. Art. 22 WG5 Frei Frei Zulässig --- WG4 Frei Frei Zulässig 45% W4 Frei Frei Zulässig 45% WG3 Frei Frei Zulässig 45% W3 Frei Frei Zulässig 45% W2 Frei Frei Zulässig 45% I2) 1) Nicht Gegenstand des Genehmigungsantrages April 2007. Für die Industriezone gelten die Bestimmungen RRB 1721 vom 16. August 1983, siehe nachfolgender Auszug aus dem besagten RRB. 2) Nicht Gegenstand des Genehmigungsantrages April 2007. Für die Industriezone gelten die Bestimmungen RRB 1721 vom 16. August 1983, siehe nachfolgender Auszug aus dem besagten RRB. 2 Gemeinde Birsfelden 7. …
| Zonenbezeich nung | zulässige Ge bäudelänge in m gem. Art. 15 | zulässige Dach form gem. Art. 17 und 19 | Dachaufbauten gem. Art 18 | Grünflächenzif fer gem. Art. 22 |
|---|---|---|---|---|
| WG5 | Frei | Frei | Zulässig | --- |
| WG4 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| W4 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| WG3 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| W3 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| W2 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| I2) |
Tabelle von S. 2 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 12BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 7
Abgrabungen am Gebäude
1Abgrabungen des gewachsenen Terrains von über 0.5 m am Gebäude sind über eine Länge von der Hälfte des Gebäudeumfangs und bis zu einer Tiefe von 1.5 m zulässig.
2Abgrabungen von über 1.5 m Tiefe sind nur für Garagen und Nebenein gänge gestattet.
Art. 30BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 11
Lärm-Empfindlichkeitsstufen
1Mit den Lärm-Empfindlichkeitsstufen werden die zulässigen Belastungs grenzwerte gemäss Eidgenössischer Lärmschutzverordnung (LSV) festge legt.
2Die Zuweisung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen hat nur Gültigkeit für Ge bäude mit lärmempfindlichen Räumen im Sinne der Lärmschutzverordnung.
3Die Zuordnung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen ist im Zonenplan mit ent sprechenden Signaturen gekennzeichnet. 11 7.1-1 Gemeinde Birsfelden
Art. 31BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 12
Quartierplanung
1Für den Erlass von Quartierplänen im ordentlichen Verfahren gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998, insbesondere die §§ 37 bis 47.
2Die Durchführung von Quartierplanungen im Sinne von §§ 37 bis 47 RBG ist in jeder Bauzone möglich.
3Wenn die nachfolgenden Randbedingungen eingehalten werden, kann der Quartierplan im Sinne von RBG § 42 vom Gemeinderat (vereinfachtes Ver fahren) erlassen werden: a. Die Nutzungsart muss gewahrt bleiben b. Fassaden- und Gebäudehöhen sind einzuhalten c. Erschliessungskonzept gemäss gültigem Strassennetzplan d. Besondere Wohnqualität und Wohnhygiene e. Optimaler Lärmschutz f. Naturnahe Umgebungsgestaltung mit einheimischen, standortgerech ten Pflanzenarten g. Gute Einpassung in das Dorf- und Quartierbild
4Im Rahmen der Quartierplanung kann die Bebauungsziffer wie folgt erhöht werden: a. W2, W3 und W4 zusätzlich 2% b. WG3, WG4 zusätzlich 2% für die Obergeschosse c. WG5 keine Erhöhungsmöglichkeit im vereinfachten Verfahren
5Der Gemeinderat kann darauf verzichten, das der Quartierplanung zugrun deliegende Projekt der regierungsrätlichen Kommission für Arealüberbauun gen (Arealbaukommission, ABK) vorzulegen, sofern ein städtebauliches Qualitätsverfahren durchgeführt wurde. Sowohl im ordentlichen als auch im vereinfachten Verfahren informiert der Gemeinderat in geeigneter Form über seinen Entscheid, die allfälligen Empfehlungen der Arealbaukommission und deren Berücksichtigung.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 19 m | Art. §2, S. 2 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Birsfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.