Zone WG5/5.0 · Bassersdorf

Zürich · BFS 52 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone WG5/5.0 in Bassersdorf (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 18 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan mit Abstaenden und Baulinien
  • Farbkonvention auf Plaenen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bassersdorf, in denen «WG5/5.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bassersdorf · S. 9

Zonen Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgenden Zonen eingeteilt:

Zone: BZ: ES: a) Bauzonen

- Kernzone K - III

- 1-geschossigeWohnzone Baumassenziffer 1.1 W1/1.1 1.1 II

- 2-geschossige Wohnzone, locker, Baumassenziffer 1.5 W2L/1.5 1.5 II

- 2-geschossige Wohnzone, dicht, Baumassenziffer 1.9 W2D/1.9 1.9 II

- 3-geschossige Wohnzone,

Baumassenziffer 2.5 W3/2.5 2.5 II

- 2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 1.9 WG2/1.9 1.9 III

- 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 2.5 WG3/2.5 2.5 III

- 5-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 5.0 WG5/5.0 5.0 III

- Industriezone I/10.0 10.0 IV

- Gewerbezone G/6.0 6.0 III

- Zone für öffentliche Bauten ÖB - II/III b) Erholungszonen

- Erholungszone Sportanlagen E1 - III

- Erholungszone Familiengärten E2 - III c) kommunale Freihaltezonen F - -/II/III d) Reservezonen R - - 9/61 Wegleitung zu Art. 2 - Waldabstand §§ 66, 262 PBG - Aussichtsschutz §§ 75, 203 PBG zu Art. 4 Schützenswerte Objekte des Ortsbild- und Heimatschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes sind je in einem Inventar enthalten. - Inventare §§ 203, 209, 343 PBG 10/61 Bau- und Zonenordnung

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Art. 30BZO Bassersdorf · S. 27

Grundmasse

WG2/1.9 WG3/2.5 WG5/5.0 Baumassenziffer max. 1.9 2.5 5.0 Vollgeschosszahl max. 2 3 5 Dachgeschosszahl max. 2 2 -

max.

1

1

1 oder Attikageschoss Fassadenhöhe max. 8.1 m 11.4 m 18.0 m Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von 45°, sie erhöht sich aber höchstens um 7 m. Fassadenhöhe Flachdach (giebelseitig) Fassadenhöhe Schrägdach (giebelseitig) Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m. Gebäudelänge max. 25 m 45 m 50 m Grosser Grundabstand min. 10 m 10 m 10 m Kleiner Grundabstand min. 5 m 5 m 5 m Grünflächenziffer min. 30%* 30%* 30%*

* Die Grünflächenziffer kann um das Mass des Gewerbeanteils reduziert werden. In jedem Fall hat sie jedoch mindestens 10% zu betragen.

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Art. 33BZO Bassersdorf · S. 27

Nutzweise

1Es sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

2In der Zone WG5/5.0 ist ein Gewerbeanteil von mindestens 25% und ein Wohnanteil von mindestens 25% erforderlich. 27/61 Wegleitung

zu Art. 34 - 38 Die Zentrumszonen wurden gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt.

zu Art. 39 Industrie- und Gewerbezonen §§ 56-59 PBG Eine Übersicht über die im PBG und der dazugehörenden Verordnung ABV enthaltenen Bestimmungen findet sich bei den Hinweisen zu Art. 26 der BZO.

zu Art. 40 vgl. Hinweise zu Art. 11 der BZO

zu Art. 41 Beispiele für die Betriebskategorie "mässig störend" gemäss der Praxis des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichts finden sich bei den Hinweisen zu Art. 29 der BZO. - Wohnungen nur für standortgebundene § 56 PBG Betriebsangehörige zugelassen - Schutz gegen Einwirkungen §§ 57, 226 PBG 28/61 Bau- und Zonenordnung

2.4 Zentrumszonen

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Art. 45BZO Bassersdorf · S. 33

Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in den folgenden Zonen zulässig: W1/1.1, W2L/1.5, W2D/1.9, W3/2.5, WG2/1.9, WG3/2.5, WG5/5.0

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Art. 46BZO Bassersdorf · S. 33

Arealfläche Die Mindestarealfläche beträgt: W1/1.1, W2L 1.5, W2D 1.9, WG2 1.9: 2'000 m2 W3 2.5, WG3 2.5, WG5/5.0: 4'000 m2

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Art. 48BZO Bassersdorf · S. 33

Massvorschriften

1Die nach Zonenordnung zulässige Gebäudelänge darf überschritten werden.

2Die zonengemässen Abstände können im Innern des Areals bis auf die kantonalrechtlichen Mindestmasse herabgesetzt werden.

3Innerhalb der Hülle, die sich aufgrund der Fassadenhöhen gemäss Absatz 4 ergibt, ist die Zahl der Voll- und Dachgeschosse frei. Es ist maximal 1 Attikageschoss zulässig. 33/61 Wegleitung

zu Art. 49 - Ausnützungsverschiebungen

§ 72 PBG

zu Art. 50 Art. 50 zur Energieeffizienz wurde gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt. 34/61 Bau- und Zonenordnung

4Folgende Fassadenhöhen sind zulässig:

W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 Fassadenhöhe 4.8 m 8.1 m 8.1 m 11.4 m Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 4.8 m 8.1 m 8.1 m 11.4 m

Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um:

4.5 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m 4.5 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m -Flachdach: WG2/1.9 WG3/2.5 WG5/5.0 Fassadenhöhe 8.1 m 11.4 m 18.0 m Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: -Flachdach: Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um: 7.0 m 7.0 m unzulässig Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 5Art. 30, S. 270.99
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 30, S. 270.99
Gebäudehöhe≤ 18 mArt. 30, S. 270.95
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 30, S. 270.99
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 30, S. 270.99
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 30, S. 270.99

Extrahiert aus der BZO Bassersdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG5/5.0

Was gilt in der Zone WG5/5.0 in Bassersdorf?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 18 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 5. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bassersdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG5/5.0 sein?
Laut BZO Bassersdorf: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 18 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG5/5.0 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bassersdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bassersdorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bassersdorf ein?
Baugesuche in Bassersdorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Sekretariat Hochbau / Baubewilligungen, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf. Ablauf nach der Einreichung →

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