Zone W1/1.1 · Bassersdorf

Zürich · BFS 52 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone W1/1.1 in Bassersdorf (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m, Baumassenziffer ≤ 1.1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan mit Abstaenden und Baulinien
  • Farbkonvention auf Plaenen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bassersdorf, in denen «W1/1.1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bassersdorf · S. 9

Zonen Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgenden Zonen eingeteilt:

Zone: BZ: ES: a) Bauzonen

- Kernzone K - III

- 1-geschossigeWohnzone Baumassenziffer 1.1 W1/1.1 1.1 II

- 2-geschossige Wohnzone, locker, Baumassenziffer 1.5 W2L/1.5 1.5 II

- 2-geschossige Wohnzone, dicht, Baumassenziffer 1.9 W2D/1.9 1.9 II

- 3-geschossige Wohnzone,

Baumassenziffer 2.5 W3/2.5 2.5 II

- 2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 1.9 WG2/1.9 1.9 III

- 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 2.5 WG3/2.5 2.5 III

- 5-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 5.0 WG5/5.0 5.0 III

- Industriezone I/10.0 10.0 IV

- Gewerbezone G/6.0 6.0 III

- Zone für öffentliche Bauten ÖB - II/III b) Erholungszonen

- Erholungszone Sportanlagen E1 - III

- Erholungszone Familiengärten E2 - III c) kommunale Freihaltezonen F - -/II/III d) Reservezonen R - - 9/61 Wegleitung zu Art. 2 - Waldabstand §§ 66, 262 PBG - Aussichtsschutz §§ 75, 203 PBG zu Art. 4 Schützenswerte Objekte des Ortsbild- und Heimatschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes sind je in einem Inventar enthalten. - Inventare §§ 203, 209, 343 PBG 10/61 Bau- und Zonenordnung

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Art. 26BZO Bassersdorf · S. 23

Grundmasse

W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 Baumassenziffer max. 1.1 1.5 1.9 2.5 Vollgeschosszahl max. 1 2 2 3 Dachgeschosszahl max. 1 1 2 2 oder Attikageschosszahl

max.

1

1

1

1 Untergeschosszahl max. 1* 1* 1* 1* Fassadenhöhe** max. 4.5 m 7.5 m 7.5 m 11.4 m Fassadenhöhe Schrägdach (giebelseitig) Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von 45°, sie erhöht sich aber höchstens um: max. 4.5 m 5 m 7m 7 m Fassadenhöhe Flachdach (giebelseitig) Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m. Gebäudelänge max. 25 m 25 m 25 m 45 m Grosser Grundabstand min. 7 m 7 m 10 m 10 m Kleiner Grundabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m Grünflächenziffer min. 30% 30% 30% 30% * Es ist ein Untergeschoss gemäss Artikel 69 dieser Bau- und Zonenordnung zulässig. ** Fassadenhöhenzuschlag: Wird bei Flachdachbauten mit Attikageschoss eine offene oder verglaste Absturzsicherung (Brüstung, Geländer) nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern in der Fassadenflucht angeordnet, darf die Fassadenhöhe um 1 m erhöht werden.

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Art. 45BZO Bassersdorf · S. 33

Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in den folgenden Zonen zulässig: W1/1.1, W2L/1.5, W2D/1.9, W3/2.5, WG2/1.9, WG3/2.5, WG5/5.0

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Art. 46BZO Bassersdorf · S. 33

Arealfläche Die Mindestarealfläche beträgt: W1/1.1, W2L 1.5, W2D 1.9, WG2 1.9: 2'000 m2 W3 2.5, WG3 2.5, WG5/5.0: 4'000 m2

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Art. 48BZO Bassersdorf · S. 33

Massvorschriften

1Die nach Zonenordnung zulässige Gebäudelänge darf überschritten werden.

2Die zonengemässen Abstände können im Innern des Areals bis auf die kantonalrechtlichen Mindestmasse herabgesetzt werden.

3Innerhalb der Hülle, die sich aufgrund der Fassadenhöhen gemäss Absatz 4 ergibt, ist die Zahl der Voll- und Dachgeschosse frei. Es ist maximal 1 Attikageschoss zulässig. 33/61 Wegleitung

zu Art. 49 - Ausnützungsverschiebungen

§ 72 PBG

zu Art. 50 Art. 50 zur Energieeffizienz wurde gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt. 34/61 Bau- und Zonenordnung

4Folgende Fassadenhöhen sind zulässig:

W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 Fassadenhöhe 4.8 m 8.1 m 8.1 m 11.4 m Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 4.8 m 8.1 m 8.1 m 11.4 m

Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um:

4.5 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m 4.5 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m -Flachdach: WG2/1.9 WG3/2.5 WG5/5.0 Fassadenhöhe 8.1 m 11.4 m 18.0 m Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: -Flachdach: Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um: 7.0 m 7.0 m unzulässig Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m.

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Art. 58BZO Bassersdorf · S. 41

Grundmasse

1In der Zone W1 1.1 sind drei für Wohn- und Arbeitszwecke nutzbare Geschossstufen zulässig.

2In den anderen Wohnzonen sind vier für Wohn- und Arbeitszwecke nutzbare Geschossstufen zulässig.

3Zusätzlich ist in allen Zonen entweder bergseits oder talseits eine Geschossstufe zulässig, welche nicht zu Wohn- und Arbeitszwecken dient.

4Die zonengemässe Fassadenhöhe ab massgebendem Terrain darf nicht überschritten werden (Profillinie).

5Einzelne Vorsprünge wie Brüstungen, Vordächer usw. dürfen die Profillinie um höchstens 1.5m überschreiten.

6In den Zonen W1/1.1, W2L/1.5 und W2D/1.9 beträgt die maximale Gebäudelänge 30 m, in der Zone W3 2.5 45 m. Die nicht für Wohn- und Arbeitszwecke genutzte Geschossstufe gemäss Absatz 3 wird dabei ebenfalls angerechnet.

7Es gilt die zonengemässe Baumassenziffer. Die talseitige oder die bergseitige Geschossstufe gemäss Absatz 3 wird an die Baumassenziffer nicht angerechnet.

8Die Grünflächenziffer muss in Abweichung zur zonengemässen Vorgabe mindestens 20% betragen. 41/61 Wegleitung

zu Art. 59 Eine Baupflicht besteht nicht. Der Nachweis, dass die 80% der zulässigen Baumasse später noch erreicht werden kann, kann beispielsweise durch den Nachweis der erforderlichen Fläche für einen genügend grossen zweiten Bau, durch die Möglichkeit eines Anbaus oder die Möglichkeit (Statik) für eine Aufstockung erfolgen.

zu Art. 60 - Hochhäuser §§ 279, 282ff PBG

zu Art. 61 Die Definition der Gesamtnutzfläche entspricht zum einen derjenigen für die Ausnützung anrechenbaren Flä …

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Art. 69BZO Bassersdorf · S. 45

Untergeschosse

1In den Zonen W1/1.1, W2L/1.5, W2D/1.9 und W3/2.5 ist an Hanglagen gemäss Abs. 2 zusätzlich ein natürlich anfallendes Untergeschoss gestattet.

2Als Hanglagen gelten Grundstücke mit einem durchschnittlichen Gefälle in Falllinie gemessen von mehr als 15% innerhalb des bebaubaren Bereiches. 45/61 Wegleitung

zu Art. 71 - Spiel- und Ruheflächen, Gärten § 248 PBG

zu Art. 72 - Baumschutz und Begrünung § 76 PBG Die Pflanzenliste kann auf der Bauverwaltung eingesehen werden. 46/61 Bau- und Zonenordnung

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 1.1Art. 26, S. 230.99
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 26, S. 230.99
Gebäudehöhe≤ 4.5 mArt. 26, S. 230.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 26, S. 230.99
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 26, S. 230.99
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 26, S. 230.99

Extrahiert aus der BZO Bassersdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1/1.1

Was gilt in der Zone W1/1.1 in Bassersdorf?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m, Baumassenziffer ≤ 1.1. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bassersdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1/1.1 sein?
Laut BZO Bassersdorf: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1/1.1 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bassersdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bassersdorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bassersdorf ein?
Baugesuche in Bassersdorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Sekretariat Hochbau / Baubewilligungen, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf. Ablauf nach der Einreichung →

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