Zone W2L/1.5 · Bassersdorf
Zürich · BFS 52 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W2L/1.5 in Bassersdorf (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m, Baumassenziffer ≤ 1.5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan mit Abstaenden und Baulinien
- Farbkonvention auf Plaenen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Sekretariat Hochbau / Baubewilligungen
- 044 838 85 50
- bau-werke@bassersdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bassersdorf, in denen «W2L/1.5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Bassersdorf · S. 9
Zonen Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgenden Zonen eingeteilt:
Zone: BZ: ES: a) Bauzonen
- Kernzone K - III
- 1-geschossigeWohnzone Baumassenziffer 1.1 W1/1.1 1.1 II
- 2-geschossige Wohnzone, locker, Baumassenziffer 1.5 W2L/1.5 1.5 II
- 2-geschossige Wohnzone, dicht, Baumassenziffer 1.9 W2D/1.9 1.9 II
- 3-geschossige Wohnzone,
Baumassenziffer 2.5 W3/2.5 2.5 II
- 2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 1.9 WG2/1.9 1.9 III
- 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 2.5 WG3/2.5 2.5 III
- 5-geschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil, Baumassenziffer 5.0 WG5/5.0 5.0 III
- Industriezone I/10.0 10.0 IV
- Gewerbezone G/6.0 6.0 III
- Zone für öffentliche Bauten ÖB - II/III b) Erholungszonen
- Erholungszone Sportanlagen E1 - III
- Erholungszone Familiengärten E2 - III c) kommunale Freihaltezonen F - -/II/III d) Reservezonen R - - 9/61 Wegleitung zu Art. 2 - Waldabstand §§ 66, 262 PBG - Aussichtsschutz §§ 75, 203 PBG zu Art. 4 Schützenswerte Objekte des Ortsbild- und Heimatschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes sind je in einem Inventar enthalten. - Inventare §§ 203, 209, 343 PBG 10/61 Bau- und Zonenordnung
Art. 26BZO Bassersdorf · S. 23
Grundmasse
W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 Baumassenziffer max. 1.1 1.5 1.9 2.5 Vollgeschosszahl max. 1 2 2 3 Dachgeschosszahl max. 1 1 2 2 oder Attikageschosszahl
max.
1
1
1
1 Untergeschosszahl max. 1* 1* 1* 1* Fassadenhöhe** max. 4.5 m 7.5 m 7.5 m 11.4 m Fassadenhöhe Schrägdach (giebelseitig) Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von 45°, sie erhöht sich aber höchstens um: max. 4.5 m 5 m 7m 7 m Fassadenhöhe Flachdach (giebelseitig) Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m. Gebäudelänge max. 25 m 25 m 25 m 45 m Grosser Grundabstand min. 7 m 7 m 10 m 10 m Kleiner Grundabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m Grünflächenziffer min. 30% 30% 30% 30% * Es ist ein Untergeschoss gemäss Artikel 69 dieser Bau- und Zonenordnung zulässig. ** Fassadenhöhenzuschlag: Wird bei Flachdachbauten mit Attikageschoss eine offene oder verglaste Absturzsicherung (Brüstung, Geländer) nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern in der Fassadenflucht angeordnet, darf die Fassadenhöhe um 1 m erhöht werden.
Art. 45BZO Bassersdorf · S. 33
Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in den folgenden Zonen zulässig: W1/1.1, W2L/1.5, W2D/1.9, W3/2.5, WG2/1.9, WG3/2.5, WG5/5.0
Art. 48BZO Bassersdorf · S. 33
Massvorschriften
1Die nach Zonenordnung zulässige Gebäudelänge darf überschritten werden.
2Die zonengemässen Abstände können im Innern des Areals bis auf die kantonalrechtlichen Mindestmasse herabgesetzt werden.
3Innerhalb der Hülle, die sich aufgrund der Fassadenhöhen gemäss Absatz 4 ergibt, ist die Zahl der Voll- und Dachgeschosse frei. Es ist maximal 1 Attikageschoss zulässig. 33/61 Wegleitung
zu Art. 49 - Ausnützungsverschiebungen
§ 72 PBG
zu Art. 50 Art. 50 zur Energieeffizienz wurde gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt. 34/61 Bau- und Zonenordnung
4Folgende Fassadenhöhen sind zulässig:
W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 Fassadenhöhe 4.8 m 8.1 m 8.1 m 11.4 m Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: W1/1.1 W2L/1.5 W2D/1.9 W3/2.5 4.8 m 8.1 m 8.1 m 11.4 m
Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um:
4.5 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m 4.5 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m -Flachdach: WG2/1.9 WG3/2.5 WG5/5.0 Fassadenhöhe 8.1 m 11.4 m 18.0 m Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: -Flachdach: Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um: 7.0 m 7.0 m unzulässig Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m.
Art. 58BZO Bassersdorf · S. 41
Grundmasse
1In der Zone W1 1.1 sind drei für Wohn- und Arbeitszwecke nutzbare Geschossstufen zulässig.
2In den anderen Wohnzonen sind vier für Wohn- und Arbeitszwecke nutzbare Geschossstufen zulässig.
3Zusätzlich ist in allen Zonen entweder bergseits oder talseits eine Geschossstufe zulässig, welche nicht zu Wohn- und Arbeitszwecken dient.
4Die zonengemässe Fassadenhöhe ab massgebendem Terrain darf nicht überschritten werden (Profillinie).
5Einzelne Vorsprünge wie Brüstungen, Vordächer usw. dürfen die Profillinie um höchstens 1.5m überschreiten.
6In den Zonen W1/1.1, W2L/1.5 und W2D/1.9 beträgt die maximale Gebäudelänge 30 m, in der Zone W3 2.5 45 m. Die nicht für Wohn- und Arbeitszwecke genutzte Geschossstufe gemäss Absatz 3 wird dabei ebenfalls angerechnet.
7Es gilt die zonengemässe Baumassenziffer. Die talseitige oder die bergseitige Geschossstufe gemäss Absatz 3 wird an die Baumassenziffer nicht angerechnet.
8Die Grünflächenziffer muss in Abweichung zur zonengemässen Vorgabe mindestens 20% betragen. 41/61 Wegleitung
zu Art. 59 Eine Baupflicht besteht nicht. Der Nachweis, dass die 80% der zulässigen Baumasse später noch erreicht werden kann, kann beispielsweise durch den Nachweis der erforderlichen Fläche für einen genügend grossen zweiten Bau, durch die Möglichkeit eines Anbaus oder die Möglichkeit (Statik) für eine Aufstockung erfolgen.
zu Art. 60 - Hochhäuser §§ 279, 282ff PBG
zu Art. 61 Die Definition der Gesamtnutzfläche entspricht zum einen derjenigen für die Ausnützung anrechenbaren Flä …
Art. 69BZO Bassersdorf · S. 45
Untergeschosse
1In den Zonen W1/1.1, W2L/1.5, W2D/1.9 und W3/2.5 ist an Hanglagen gemäss Abs. 2 zusätzlich ein natürlich anfallendes Untergeschoss gestattet.
2Als Hanglagen gelten Grundstücke mit einem durchschnittlichen Gefälle in Falllinie gemessen von mehr als 15% innerhalb des bebaubaren Bereiches. 45/61 Wegleitung
zu Art. 71 - Spiel- und Ruheflächen, Gärten § 248 PBG
zu Art. 72 - Baumschutz und Begrünung § 76 PBG Die Pflanzenliste kann auf der Bauverwaltung eingesehen werden. 46/61 Bau- und Zonenordnung
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 1.5 | Art. 26, S. 23 | 0.99 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 26, S. 23 | 0.99 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 26, S. 23 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 26, S. 23 | 0.99 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 7 m | Art. 26, S. 23 | 0.99 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 26, S. 23 | 0.99 |
Extrahiert aus der BZO Bassersdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.