Zone WA4 / 0.9 · Baar

Zug · BFS 1701 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone WA4 / 0.9 in Baar (Zug) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Firsthöhe ≤ 18 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.9, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
  • Profilierungsplan
  • Kanalisationskataster-Ausschnitt 1:500 mit Projekteintrag; Einmessung durch Geozug Ingenieure AG
  • Umgebungsplan mit kommunalen Detailvorgaben (BO Baar)
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN/eZug
  • 4-fache Papierausfertigung plus PDF-Datensatz
  • Aktueller Grundbuchauszug inkl. Dienstbarkeits-Wortlaut

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
  • Behandlungsfrist: ordentliches Verfahren 2 Monate (3 bei Einsprachen oder Sondernutzungsplänen); vereinfachtes Verfahren 2 Monate; Bauanzeige 20 Tage
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Baar, in denen «WA4 / 0.9» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bauordnung Baar · S. 18

Ausnützungsbonus

1Erfüllt eine Bauherrschaft sämtliche Anforderungen der Arealbebauung, hat sie Anspruch auf eine zusätzliche Ausnützung. Die Ausnützungsziffer darf höchstens betragen: Zone W2b/0.5 W3/0.6 WA3/0.6 WA4/0.9 AZ 0.6 0.7 0.7 1.0 In den übrigen Zonen wird im Rahmen einer Arealbebauung kein Ausnützungsbonus gewährt.

2Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, reduziert sich die zusätzliche Ausnützung entsprechend. Wegleitung zu § 19 Abs. 2: Damit zumindest ein reduzierter Bonus gewährt werden kann, müssen aufgrund von § 29 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes in jedem Fall die Anforderungen nach § 17 Abs. 1 lit. a, b und c der Bauordnung erfüllt werden 16

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 27BZO Bauordnung Baar · S. 23

Ersatzabgabe anzulegen. können.

6Gebäude in den Zonen WA4/0.9 und WA5/5.0 haben gegenüber Wohnzonen sowie Wohnbauten in anderen angrenzenden Zonen immer einen Grenzabstand von min. 8 m einzuhalten.

7Der grosse Grenzabstand kann für Gewerbebetriebe im Erdgeschoss bis auf das Mass des kleinen Grenzabstandes reduziert werden. Wegleitung zu § 30 Abs. 1 bis 4: Die Nutzungen in den Bauzonen sind auf die vorhandenen Verkehrskapazitäten abzustimmen. Stark verkehrserzeugende Nutzungen sind grundsätzlich nicht erwünscht und werden in den Wohn- und Arbeitszonen, den Arbeitszonen sowie in der Kernzone B durch Festlegung der maximal zulässigen Verkaufsflächen für Lebensmittel und Non-Food-Produkte eingeschränkt. Falls es die Verkehrskapazitäten des Strassennetzes zulassen, können die Verkaufsflächen in den Wohn- und Arbeitszonen und in den Arbeitszonen mit einem Bebauungsplan erhöht werden. Dabei sind die heutigen und künftigen Verkehrskapazitäten in einem Verkehrsgutachten zu beurteilen. Zudem hat ein Bebauungsplan gemäss

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 28BZO Bauordnung Baar · S. 22

Verwendungszweck

1Die Ersatzabgaben sind zu verwenden für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder Anlagen des nicht motorisierten Privatverkehrs.

2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen. 20

3Kleinere Freizeiteinrichtungen mit einem lokalen Einzugsgebiet sind zulässig. Publikumsintensive Freizeiteinrichtungen mit regionalem Einzugsgebiet sind

5In den Wohn- und Arbeitszonen WA3/0.6, WA4/0.9 und WA5/5.0 sind Mehrfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser zulässig.

4Im Rahmen von Bebauungsplänen können in Abstimmung auf die heutigen und künftigen Verkehrskapazitäten des Strassennetzes die Verkaufsflächen 21 gemäss Abs. 1 und 2 erhöht werden. nicht zulässig.

1Die Ersatzabgaben sind zu verwenden für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder Anlagen des

2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen. nicht motorisierten Privatverkehrs.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 44BZO Bauordnung Baar · S. 36

Vorschriften für die Einzelbauweise (Teil 1) Zone Geschosszahl max. Fassadenhöhe max. m Firsthöhe max. m Gebäudelänge max. m Grenzabstand klein 1) min. m KA 4 14.5 18 - 4 KB und OS Siehe separate Zonenvorschriften gemäss § 33 und § 34 BO

W2a / 0.3 W2a / 0.3 2 2 6.5 6.5 9 9 30 30 4 4 W2b / 0.5 2 6.5 10 30 4 W3 / 0.6 3 9.5 13 409) 59)

WA3 / 0.6 WA3 / 0.6 3 3 10.5 10.5 14 14 40 40 5 5

WA4 / 0.9 4 14.5 18 40 6 / 8 6) WA5 / 5.0 - 20 23.5 40 4 / 8 6)

AA / 3.0 AA / 3.0 - - 7.5 10 40 4 / 8 7)

AB / 4.0 - 11 14.5 40 4 / 8 7)
AC / 4.0 - 16 16 19.5 19.5 - - 4 4
AD / 5.0 - 20 23.5 - 4 / 8 7)

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 36) verbindlich lesbar.

BsV BsV Siehe separate Zonenvorschriften gemäss § 35 und § 36 BO Siehe separate Zonenv schriften g mäss § 35 nd § 36 B 1) Die Abstände gelten auch gegenüber der Landwirtschaftszone Grösserer Abstand gilt bei Büros und Wohnungen, kleinerer Abstand bei Gewerbe Grösserer Abstand gilt bei Büros, kleinerer Abstand bei Gewerbe und Industrie In diesen Zonen wird nach Massgabe der Erschliessung eine zusätzliche Ausnützung für gewerbliche Lagerräume im Untergeschoss bis max. 30% der maximalen Ausnützungsziffer gewährt 2) 3) 4) 34 anteil Gewerbe-

min. m max. max. min. % min. % anteil KA 8 1.25 4) - 40 40 WA3 / 0.6 10 0.6 4) - 40 20 WA4 / 0.9 11 0.9 4) - 40 40 WA5 / 5.0 4 / 8 2) 6) - 5.0 8) 40 40 W2a / 0.3 8 0.3 - 80 - W2b / 0.5 8 0.5 - 80 - W3 / 0.6 10 0.6 - 80 - AA / 3.0 8 - 3.0 - - AB / 4.0 8 - 4.0 - - AC / 4.0 4 / 8 3) - 4.0 - - AD / 5.0 4 / 8 3) 7) - 5.0 - - KB und OS Siehe separate Zonenvorschriften gemäss § 33 und § 34 BO …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohn- und Arbeitszonen sind für das Wohnen sowie für nicht störende und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.» · Art. Art. 28

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 15 (Wegleitung)). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 44, S. 360.90
Fassadenhöhe≤ 14.5 mArt. 44, S. 360.90
Firsthöhe≤ 18 mArt. 44, S. 360.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 44, S. 360.90
Grenzabstand (gross)≥ 11 mArt. 44, S. 360.85
Ausnützungsziffer≤ 0.9Art. 44, S. 360.90

Extrahiert aus der BZO Baar (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA4 / 0.9

Was gilt in der Zone WA4 / 0.9 in Baar?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Firsthöhe ≤ 18 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.9, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Baar erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA4 / 0.9 sein?
Laut BZO Baar: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Firsthöhe ≤ 18 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA4 / 0.9 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 11 m, nach der Bau- und Zonenordnung Baar. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Baar?
19 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Baar ein?
Baugesuche in Baar laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Abteilung Planung / Bau (Bauberatung, Baupolizei), Rathausstrasse 6, Postfach, 6341 Baar. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Baar