← BZO Baar · Inhaltsverzeichnis

Art. 28 · Verwendungszweck

BZO Bauordnung Baar · S. 22 · Original-PDF

1Die Ersatzabgaben sind zu verwenden für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder Anlagen des nicht motorisierten Privatverkehrs.

2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen. 20

3Kleinere Freizeiteinrichtungen mit einem lokalen Einzugsgebiet sind zulässig. Publikumsintensive Freizeiteinrichtungen mit regionalem Einzugsgebiet sind

5In den Wohn- und Arbeitszonen WA3/0.6, WA4/0.9 und WA5/5.0 sind Mehrfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser zulässig.

4Im Rahmen von Bebauungsplänen können in Abstimmung auf die heutigen und künftigen Verkehrskapazitäten des Strassennetzes die Verkaufsflächen 21 gemäss Abs. 1 und 2 erhöht werden. nicht zulässig.

1Die Ersatzabgaben sind zu verwenden für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder Anlagen des

2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen. nicht motorisierten Privatverkehrs. § 28 Verwendungszweck kaufsflächen für Lebensmittel sind bis zu einer Fläche von 1'500 m2 zulässig.

3Wenn in einem kleinparzellierten Gebiet die Anwendung der Bestimmungen der Zone W3/0.6 zu unzweckmässigen Lösungen führt, darf nach den VorNicht als Verkaufsflächen gelten Ausstellungsflächen von Gewerbebetrieben.

2Die Verkaufsfläche von Non-Food-Geschäften darf 1'000 m2 pro Gebäude und 20% der bewilligten anrechenbaren Geschossfläche nicht überschreiten.

1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für das Wohnen sowie für nicht störende und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. VerReiheneinfamilien-, Mehrfamilien- und Terrassenhäuser sind nicht zulässig.

1Die Wohnzonen sind für das Wohnen, Läden die der Quartierversorgung dienen sowie für nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

2In der Wohnzone W2a/0.3 dürfen nur Ein- und Doppeleinfamilienhäuser sowie Zweifamilienhäuser erstellt werden. Eine Einliegerwohnung mit 5. Abschnitt - Zonenvorschriften maximal 2.5 Zimmern ist pro Wohneinheit zulässig. schriften der Zone W2b/0.5 gebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.