Zone WA3 / 0.6 · Baar
Zug · BFS 1701 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone WA3 / 0.6 in Baar (Zug) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
- Profilierungsplan
- Kanalisationskataster-Ausschnitt 1:500 mit Projekteintrag; Einmessung durch Geozug Ingenieure AG
- Umgebungsplan mit kommunalen Detailvorgaben (BO Baar)
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN/eZug
- 4-fache Papierausfertigung plus PDF-Datensatz
- Aktueller Grundbuchauszug inkl. Dienstbarkeits-Wortlaut
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Behandlungsfrist: ordentliches Verfahren 2 Monate (3 bei Einsprachen oder Sondernutzungsplänen); vereinfachtes Verfahren 2 Monate; Bauanzeige 20 Tage
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung / Bau (Bauberatung, Baupolizei)
- 041 769 04 30
- planung-bau@baar.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Baar, in denen «WA3 / 0.6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 19BZO Bauordnung Baar · S. 18
Ausnützungsbonus
1Erfüllt eine Bauherrschaft sämtliche Anforderungen der Arealbebauung, hat sie Anspruch auf eine zusätzliche Ausnützung. Die Ausnützungsziffer darf höchstens betragen: Zone W2b/0.5 W3/0.6 WA3/0.6 WA4/0.9 AZ 0.6 0.7 0.7 1.0 In den übrigen Zonen wird im Rahmen einer Arealbebauung kein Ausnützungsbonus gewährt.
2Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, reduziert sich die zusätzliche Ausnützung entsprechend. Wegleitung zu § 19 Abs. 2: Damit zumindest ein reduzierter Bonus gewährt werden kann, müssen aufgrund von § 29 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes in jedem Fall die Anforderungen nach § 17 Abs. 1 lit. a, b und c der Bauordnung erfüllt werden 16
Art. 28BZO Bauordnung Baar · S. 22
Verwendungszweck
1Die Ersatzabgaben sind zu verwenden für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder Anlagen des nicht motorisierten Privatverkehrs.
2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen. 20
3Kleinere Freizeiteinrichtungen mit einem lokalen Einzugsgebiet sind zulässig. Publikumsintensive Freizeiteinrichtungen mit regionalem Einzugsgebiet sind
5In den Wohn- und Arbeitszonen WA3/0.6, WA4/0.9 und WA5/5.0 sind Mehrfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser zulässig.
4Im Rahmen von Bebauungsplänen können in Abstimmung auf die heutigen und künftigen Verkehrskapazitäten des Strassennetzes die Verkaufsflächen 21 gemäss Abs. 1 und 2 erhöht werden. nicht zulässig.
1Die Ersatzabgaben sind zu verwenden für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder Anlagen des
2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen. nicht motorisierten Privatverkehrs.
Art. 44BZO Bauordnung Baar · S. 36
Vorschriften für die Einzelbauweise (Teil 1) Zone Geschosszahl max. Fassadenhöhe max. m Firsthöhe max. m Gebäudelänge max. m Grenzabstand klein 1) min. m KA 4 14.5 18 - 4 KB und OS Siehe separate Zonenvorschriften gemäss § 33 und § 34 BO
W2a / 0.3 W2a / 0.3 2 2 6.5 6.5 9 9 30 30 4 4 W2b / 0.5 2 6.5 10 30 4 W3 / 0.6 3 9.5 13 409) 59)
WA3 / 0.6 WA3 / 0.6 3 3 10.5 10.5 14 14 40 40 5 5
WA4 / 0.9 4 14.5 18 40 6 / 8 6) WA5 / 5.0 - 20 23.5 40 4 / 8 6)
AA / 3.0 AA / 3.0 - - 7.5 10 40 4 / 8 7)
AB / 4.0 - 11 14.5 40 4 / 8 7) AC / 4.0 - 16 16 19.5 19.5 - - 4 4 AD / 5.0 - 20 23.5 - 4 / 8 7)
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 36) verbindlich lesbar.
BsV BsV Siehe separate Zonenvorschriften gemäss § 35 und § 36 BO Siehe separate Zonenv schriften g mäss § 35 nd § 36 B 1) Die Abstände gelten auch gegenüber der Landwirtschaftszone Grösserer Abstand gilt bei Büros und Wohnungen, kleinerer Abstand bei Gewerbe Grösserer Abstand gilt bei Büros, kleinerer Abstand bei Gewerbe und Industrie In diesen Zonen wird nach Massgabe der Erschliessung eine zusätzliche Ausnützung für gewerbliche Lagerräume im Untergeschoss bis max. 30% der maximalen Ausnützungsziffer gewährt 2) 3) 4) 34 anteil Gewerbe-
min. m max. max. min. % min. % anteil KA 8 1.25 4) - 40 40 WA3 / 0.6 10 0.6 4) - 40 20 WA4 / 0.9 11 0.9 4) - 40 40 WA5 / 5.0 4 / 8 2) 6) - 5.0 8) 40 40 W2a / 0.3 8 0.3 - 80 - W2b / 0.5 8 0.5 - 80 - W3 / 0.6 10 0.6 - 80 - AA / 3.0 8 - 3.0 - - AB / 4.0 8 - 4.0 - - AC / 4.0 4 / 8 3) - 4.0 - - AD / 5.0 4 / 8 3) 7) - 5.0 - - KB und OS Siehe separate Zonenvorschriften gemäss § 33 und § 34 BO …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohn- und Arbeitszonen sind für das Wohnen sowie für nicht störende und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.» · Art. Art. 28
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 15 (Wegleitung)). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 44, S. 36 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 44, S. 36 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 14 m | Art. 44, S. 36 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 44, S. 36 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 44, S. 36 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 44, S. 36 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 44, S. 36 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Baar (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WA3 / 0.6
Was gilt in der Zone WA3 / 0.6 in Baar?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA3 / 0.6 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA3 / 0.6 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Baar?
Wo reiche ich das Baugesuch in Baar ein?
Weitere Zonen in Baar
AA / 3.0AB / 4.0AC / 4.0AD / 5.0KAUeRsW2a / 0.3W2b / 0.5W3 / 0.6WA4 / 0.9WA5 / 5.0