Baar
Kleiner Grenzabstand in Baar
Der kleine Grenzabstand ist in Baar in 5 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 44 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| AC / 4.0 | ≥ 4 m | Art. 44, S. 36 |
| KA | ≥ 4 m | Art. 44, S. 37 |
| W2a / 0.3 | ≥ 4 m | Art. 44, S. 36 |
| W2b / 0.5 | ≥ 4 m | Art. 44, S. 36 |
| WA3 / 0.6 | ≥ 5 m | Art. 44, S. 36 |
Extrahiert aus der BZO Baar (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Baar?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 5 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Baar?
Meist in Art. 44 der Bau- und Zonenordnung Baar, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.