Zone TPZ IIb · Arth
Schwyz · BFS 1362 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone TPZ IIb in Arth (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Stk, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.2, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Arth, in denen «TPZ IIb» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 37BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 14
A. Allgemein
1Diese Zone umfasst das Tierparkareal und ist für dessen Erhaltung und Weiterentwicklung bestimmt. Sonderzone Tierpark
2Es dürfen nur Bauten und Anlagen erstellt werden, die dem Schutz der Tiere, den touristischen Interessen und dem Betrieb des Tierparks dienen. Insbesondere sind dies: Tiergehege, Aquarien, Terrarien, Ställe, Museum, Quarantäne- und Behandlungsräume, Eingangs-, Informations-, Werk-, Futter-, Forschungs-, Schul-, Verwaltungsund Verkaufsräume, Kinderspielplatz, Restauration, Lagerunterkunft, Parkplätze und Personalwohnungen.
3Bauten und Anlagen haben sich dem Landschaftsbild sowie den speziellen Bedürfnissen des Bergsturzgebietes anzupassen.
4Wird der Tierpark oder Teile davon aufgehoben, müssen diese Areale ihrem ursprünglichen Nutzungsrecht (Wald und Landwirtschaft) zugeführt werden.
5Die Schutzbestimmungen der „Biotopkartierung Erweiterungsgebiet des Natur- und Tierpark Goldau“ von Forsting. ETH Thomas Burger vom Januar 1991 sind integrierender Bestandteil der Pflege- und Schutzmassnahmen. Pflege und Nutzung der Waldflächen erfolgt unter Anleitung des Forstdienstes und richtet sich nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus. Ein grösstmöglicher Alt- und Totholzanteil ist zu wahren, wobei die Sicherheit der Menschen Vorrang hat.
6Die bestehenden Gewässer sind naturnah zu erhalten. Die Verlegung des unteren Bachbereiches mit einem Teich ist unter Beachtung der Renaturierung vorzunehmen. B. Erschliessung
1Alle Wege sind dem Charakter des Bergsturzgeländes anzupassen. Linienführung und Kunstbauten sind har …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Stk | — | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.2 | — | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | — | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | — | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 10 m | — | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Arth (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.