Zone K · Alpthal

Schwyz · BFS 1361 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen

Die Zone K in Alpthal (Schwyz) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis
  • Gebühren nach kommunaler Gebührenordnung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Gebühren: Unter der Rubrik «Bauen» steht die «Gebührenordnung für Bau- und Vorentscheidgesuche sowie die Baukontrolle» als PDF zum Download; auf der Webseite selbst sind keine Ansätze publiziert.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Alpthal, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 8

Antennen und Reklamen

1Je Haus darf in der Regel nur eine Aussenantenne oder ein Parabolspiegel angebracht werden. 2Reklamen und ähnliche Einrichtungen (Warenautomaten, Schilder etc.) können bewilligt werden, wenn sie die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

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Art. 21BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 14

Art. 20 § 59 Art. 24 Art. 22 Art. 23 Kernzone K Wohnzone W3 Wohnzone W2 Wohnzone W1 1) wohngewerbezone WG3 1) wohngewerbezone WG2 3 3 2 1 3 2 - 0.5 0.4 0.35 0.5 0.4 50 % GH min. 3 m - 30 20 2)15 30 20 - 10.5 8.0 5.5 10.5 8.0 - 14.0 11.0 9.0 14.0 11.0 60% GH min.4m 1) Wenn der gewerblich genutzte Teil mind. 1/3 der anrechenbaren Geschossfläche ausmacht, kann die AZ um 0. 1 erhöht und die Gebäudelänge um 10 m verlängert werden. 2l Wenn die Baute markant abgesetzt wird, kann die Gebäudelänge um 5 m verlängert werden . 3l Masse der An- und Nebenbauten siehe unter Art. 25.

ZoneVollge- schossAusnüt- zungs- zitterGrenz- abstandGebäude- länge mGebäude- höhe (GH) mFirsthöhe (FH) m
Art. 21Art. 20§ 59Art. 24Art. 22Art. 23
Kernzone K Wohnzone W3 Wohnzone W2 Wohnzone W1 1) wohngewerbezone WG3 1) wohngewerbezone WG23 3 2 1 3 2- 0.5 0.4 0.35 0.5 0.450 % GH min. 3 m- 30 20 2)15 30 20- 10.5 8.0 5.5 10.5 8.0- 14.0 11.0 9.0 14.0 11.0
60% GH min.4m

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 25BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 13

An- und Nebenbauten

1Als An- und Nebenbauten gelten eingeschossige unbewohnte Bauten ohne direkten Zugang zum Hauptgebäude (Garagen, Kleinbauten usw.) bis max. 3.50 m Gebäudehöhe, 4.50 m Firsthöhe und 60 m2 Grundfläche. 2Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2.50 m einzuhalten. 3Bei schriftlicher Einwilligung des Nachbarn können sie bis an die Grenze gestellt werden.

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Art. 28BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 13

Zoneneinteilung und Überbauungsmasse

1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: a) Bauzonen: *ES Kernzone K III Wohnzone

3Geschosse W3 II Wohnzone

2Geschosse W2 II Wohnzone

1Geschoss W1 II Wohngewerbezone

3Geschosse WG3 III Wohngewerbezone

2Geschosse WG2 III Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA III Parkplatzzone p III Lagerplatzzone von der Genehmigung ausgenommen RRB 657/1999 LP III Seite 8 Gemeinde Alpthal BAUREGLEMENT b) Nichtbauzonen und übrige Gebiete: *ES Landwirtschaftszone LW III Naturschutzzone N Skiabfahrtszone (überlagernd) SKI III Gefahrengebiet (überlagernd) Reservegebiet RES III Übriges Gemeindegebiet UeG III *ES = Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) 21n den Zonen gelten folgende Überbauungsmasse: Zone Vollgeschoss Ausnützungszitter Grenzabstand Gebäudelänge m Gebäudehöhe (GH) m Firsthöhe (FH) m

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Art. 32BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 15

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für bestehende und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt. 2Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Abstandsbestimmungen.

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Art. 41BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 16

Voraussetzung

1In allen Bauzonen können Gestaltungspläne erlassen werden, wenn diese folgende Mindestflächen umfassen: a) Kernzone 1500 m2 b) übrige Bauzonen 3000 m2 2Gestaltungspläne haben eine wesentlich bessere Überbauung als die Normalbauweise aufzuweisen. Dies trifft namentlich zu, wenn nebst den in § 24 Abs.2 PBG genannten Vorteilen: a) zusammenhängende Grünflächen vorgesehen werden; b) mindestens 60 % der Einstellflächen unterirdisch sind; c) eine gute architektonische Gestaltung der Bauten und ansprechende Einordnung aller Bauten und Anlagen in das Orts- und Landschaftsbild erreicht wird.

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Art. 43BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 17

Abweichungen gegenüber der Grundordnung

1Erfüllt der Gestaltungsplan die Anforderungen, so können folgende Abweichungen von den Zonenvorschriften und Überbauungsmassen bewilligt werden; namentlich: a) Erhöhung der Ausnützungsziffer um max. 20 % b) Erhöhung der Gebäudelänge um max. 20 % 2Gegenüber Nachbargrundstücken sind die ordentlichen Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten. VI. BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN UND BAUKONTROLLE

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 28). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 21, S. 140.90
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 21, S. 140.90
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 21, S. 140.85
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 21, S. 140.90
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 21, S. 140.90
Firsthöhe≤ 14 mArt. 21, S. 140.90

Extrahiert aus der BZO Alpthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Alpthal?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Alpthal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Alpthal: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Alpthal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Alpthal?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Alpthal ein?
Baugesuche in Alpthal laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Gemeindeverwaltung Alpthal · Bausekretariat (Gemeindeschreiberin), Gemeindeverwaltung Alpthal, Dorfstrasse 19, 8849 Alpthal. Ablauf nach der Einreichung →

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