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Art. 32 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 15 · Original-PDF
1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für bestehende und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt. 2Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Abstandsbestimmungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.