← BZO Alpthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 25 · An- und Nebenbauten

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 13 · Original-PDF

1Als An- und Nebenbauten gelten eingeschossige unbewohnte Bauten ohne direkten Zugang zum Hauptgebäude (Garagen, Kleinbauten usw.) bis max. 3.50 m Gebäudehöhe, 4.50 m Firsthöhe und 60 m2 Grundfläche. 2Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2.50 m einzuhalten. 3Bei schriftlicher Einwilligung des Nachbarn können sie bis an die Grenze gestellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.