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Art. 8 · Antennen und Reklamen

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 8 · Original-PDF

1Je Haus darf in der Regel nur eine Aussenantenne oder ein Parabolspiegel angebracht werden. 2Reklamen und ähnliche Einrichtungen (Warenautomaten, Schilder etc.) können bewilligt werden, wenn sie die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.