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Art. 21 · Berechnung der Geschosszahl

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 12 · Original-PDF

(Abb.2)

1Für die Berechnung der Geschosszahl ist die Anzahl der Vollgeschosse gemäss Tabelle der Überbauungsmasse massgebend. (Zu berücksichtigen ist auch Art. 9.) 2Es werden unterschieden: a) Untergeschosse b) Vollgeschosse c) Dachgeschosse 3Das Untergeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn die anrechenbare Geschossfläche mehr als 50 % des darüberliegenden Vollgeschosses beträgt. 4Das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn die anrechenbare Geschossfläche mehr als 75 % des darunterliegenden Vollgeschosses beträgt. Sofern kein Dachgeschossausbau erfolgt (d.h. max. Innenraumhöhe 2.00 m sowie kein Kniestock) darf das Untergeschoss mit einer anrechenbaren Geschossfläche von 75 % ausgebaut werden. 5Das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn die Kniestockhöhe gemessen ab Oberkant Dachboden bis zum Schnittpunkt der Fassade mit der Dachhaut, mehr als 1 . 00 m beträgt. Art. 21 Art. 20 § 59 Art. 24 Art. 22 Art. 23 Kernzone K Wohnzone W3 Wohnzone W2 Wohnzone W1 1) wohngewerbezone WG3 1) wohngewerbezone WG2 3 3 2 1 3 2 - 0.5 0.4 0.35 0.5 0.4 50 % GH min. 3 m - 30 20 2)15 30 20 - 10.5 8.0 5.5 10.5 8.0 - 14.0 11.0 9.0 14.0 11.0 60% GH min.4m 1) Wenn der gewerblich genutzte Teil mind. 1/3 der anrechenbaren Geschossfläche ausmacht, kann die AZ um 0. 1 erhöht und die Gebäudelänge um 10 m verlängert werden. 2l Wenn die Baute markant abgesetzt wird, kann die Gebäudelänge um 5 m verlängert werden . 3l Masse der An- und Nebenbauten siehe unter Art. 25.

ZoneVollge- schossAusnüt- zungs- zitterGrenz- abstandGebäude- länge mGebäude- höhe (GH) mFirsthöhe (FH) m
Art. 21Art. 20§ 59Art. 24Art. 22Art. 23
Kernzone K Wohnzone W3 Wohnzone W2 Wohnzone W1 1) wohngewerbezone WG3 1) wohngewerbezone WG23 3 2 1 3 2- 0.5 0.4 0.35 0.5 0.450 % GH min. 3 m- 30 20 2)15 30 20- 10.5 8.0 5.5 10.5 8.0- 14.0 11.0 9.0 14.0 11.0
60% GH min.4m

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.