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Art. 41 · Voraussetzung

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 16 · Original-PDF

1In allen Bauzonen können Gestaltungspläne erlassen werden, wenn diese folgende Mindestflächen umfassen: a) Kernzone 1500 m2 b) übrige Bauzonen 3000 m2 2Gestaltungspläne haben eine wesentlich bessere Überbauung als die Normalbauweise aufzuweisen. Dies trifft namentlich zu, wenn nebst den in § 24 Abs.2 PBG genannten Vorteilen: a) zusammenhängende Grünflächen vorgesehen werden; b) mindestens 60 % der Einstellflächen unterirdisch sind; c) eine gute architektonische Gestaltung der Bauten und ansprechende Einordnung aller Bauten und Anlagen in das Orts- und Landschaftsbild erreicht wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.