Zone K-A · Adligenswil
Luzern · BFS 1051 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone K-A in Adligenswil (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Originalunterschriften auf allen Unterlagen
- Baubeschrieb
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur
- 041 375 72 30
- bau@adligenswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Adligenswil, in denen «K-A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 10
Kernzonen K-A, K-B
1 Die Kernzonen umfassen den Ortskern. Sie ermöglichen die Weiterentwicklung des Ortszentrums mit öffentlichen und privaten Zentrumsbauten.
2 In der K-A und K-B sind Wohnungen sowie Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe mit höchstens mässig störenden Auswirkungen sowie öffentliche Bauten und Anlagen zulässig. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.
3 In dem im Zonenplan als Bereich für publikumsattraktive Erdgeschossnutzungen dargestellten Gebiet sind im Erdgeschoss entlang der Kantons- und Gemeindestrassen sowie der öffentlichen Aussenräume ausschliesslich Nutzungen durch Läden, Gastgewerbe oder andere publikumsattraktive Dienstleistungen zulässig.
4 Baubestimmungen K-A K-B
Max. Gesamthöhe 17,0 m 14,0 m
Grenzabstand 4,0 m 4,0 m
5 Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge werden im Einzelfall festgelegt unter Wahrung des öffentlichen Interesses an einer möglichst guten Eingliederung in die bauliche Umgebung. Grundlage ist die Beurteilung durch unabhängige Fachpersonen nach § 1 Abs. 3 BZR.
6 Für die Entwicklung des südlich der Dorfstrasse und westlich der Luzernerstrasse liegenden Bereichs der Kernzone A sind die im Schlussbericht zum Workshopverfahren «Entwicklung Dorfkern» von 2022 auf Seite 4 definierten Elemente verbindlich resp. wegleitend (vgl. Anhang 5). Für Abweichungen von den verbindlichen Elementen ist gestützt auf § 1 BZR die Durchführung eines erneuten qualitätssichernden Verfahrens gemäss § 3 BZR zwingend.
10 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 Für die Weitere …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 17 m | Art. § 12 Abs. 4, S. 10 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. § 12 Abs. 4, S. 10 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Adligenswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.