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Adligenswil

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Masse in Adligenswil

Kleiner Grenzabstand in Adligenswil

Der kleine Grenzabstand ist in Adligenswil in 6 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist § 8 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
K-A≥ 4 m§ 12 Abs. 4, S. 10
K-B≥ 4 m§ 12 Abs. 4, S. 10
M≥ 4 m§ 13 Abs. 2, S. 11
W-A≥ 4 m§ 8 Abs. 2, S. 8
W-B≥ 4 m§ 8 Abs. 2, S. 8
W-C≥ 5 m§ 8 Abs. 2, S. 8

Extrahiert aus der BZO Adligenswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Adligenswil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 6 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Adligenswil?

Meist in § 8 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung Adligenswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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