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Wiesendangen

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Masse in Wiesendangen

Kleiner Grenzabstand in Wiesendangen

Der kleine Grenzabstand ist in Wiesendangen in 9 von 11 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 25 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
G/6.0≥ 3.5 mArt. 30, S. 13
I/8.0≥ 3.5 mArt. 30, S. 13
Kernzone B≥ 3.5 mArt. 20, S. 10
W1/1.3≥ 4 mArt. 25, S. 12
W1/1.5≥ 4 mArt. 25, S. 12
W2/1.6≥ 4 mArt. 25, S. 12
W2/1.9≥ 4 mArt. 25, S. 12
W2/2.4≥ 4 mArt. 25, S. 12
W3/2.7≥ 5 mArt. 25, S. 12

Extrahiert aus der BZO Wiesendangen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Wiesendangen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m bis 5 m, festgelegt in 9 von 11 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Wiesendangen?

Meist in Art. 25 der Bau- und Zonenordnung Wiesendangen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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