Zone Kernzone B · Wiesendangen
Zürich · BFS 298 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Kernzone B in Wiesendangen (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 32 m, Baumassenziffer ≤ 2.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Aktueller Katasterplan von der Ingesa AG Elgg
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Gültiger Grundbuchauszug
- Digitale Eingabe via eBaugesucheZH (bzw. 2-fach Papier plus PDF)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wiesendangen, in denen «Kernzone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Wiesendangen · S. 5
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder mit Wald bestockt ist, in folgende Zonen eingeteilt, bzw. folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet: Zonen 1. Bauzonen ES Kernzone A (Wiesendangen) KA III Kernzone B (übrige Kernzonen) KB III Kernzone C (Weiler Stegen) KC III Wohnzone 1-geschossig W1/1.3 II Wohnzone 1-geschossig W1/1.5 II Wohnzone 2-geschossig W2/1.6 II Wohnzone 2-geschossig W2/1.9 II Wohnzone 2-geschossig W2/2.4 II Wohnzone 3-geschossig W3/2.7 II Wohnzone, mässig störendes Gewerbe zulässig III Gewerbezone G/6.0 III/ IV Industriezone I/8.0 IV Zone für öffentliche Bauten Oe II 2. Weitere Zonen ES Landwirtschaftszone L III Erholungszone E III Freihaltezone F
Art. 19BZO Wiesendangen · S. 9
Auf den Hausseiten unter schraffierten Dachflächen gemäss Kernzonenplan sind keine aussenliegenden Balkone zulässig. Fassaden gestaltung 9 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen Kernzone B (übrige Kernzonen)
Art. 20BZO Wiesendangen · S. 10
Grundmasse für neue Bauten
1Kernzone B (übrige Kernzonen) Baumassenziffer [m³/m²] max. 2.1 Vollgeschosse max. 2 Dachgeschosse max. 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 Fassadenhöhe traufseitig [m] max. 7.5 Fassadenhöhe giebelseitig [m] max. 13.5 Grundabstand [m] min. 3.5 Gebäudelänge [m] max. 32
2Für Klein- und Anbauten gemäss PBG, für in Einfamilienhäuser eingebaute Fahrzeugeinstellräume und für Gebäudeteile, die das massgebende Terrain nicht mehr als 1 m überragen, gilt eine zusätzliche Baumas senziffer von 0.2 m³/m².
3Bei Hauptgebäuden von mehr als 14 m Fassadenlänge ist der Grundabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, zu erhöhen.
4Der Strassenabstand kann unterschritten werden, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Verkehrssicherheit und die Wohnhygiene nicht beeinträchtigt werden.
Art. 24BZO Wiesendangen · S. 11
Allgemeine Vorschriften
1Die Weilerkernzone bezweckt die Erhaltung und Erneuerung des Weilers Stegen. Bauten und Anlagen haben sich gut in die charakteristische und ländliche Umgebung einzufügen.
2Soweit im Folgenden nichts Anderes bestimmt wird, gelten von der Kernzone B der Artikel 20 Abs. 1 bezüglich Geschossigkeit, Höhen und Grundabstand sowie die Artikel 21 bis 23.
3Mit Ausnahme von Geb. Vers. Nr. 3335 ist für alle Gebäude ein Umoder Ersatzbau in den dafür vorgesehenen Baubereichen gemäss Kernzonenplan zulässig. Dabei ist das herkömmliche Erscheinungsbild mit seinen strukturellen Merkmalen (Dach-, Fassadengestaltung und Gebäudeprofil) zu erhalten.
4Innerhalb der im Kernzonenplan «rot» gekennzeichneten Baubereichen dürfen Gebäude durch einen Neubau ersetzt werden.
5Im «gelb» bezeichneten Baubereich dürfen nur Neubauten erstellt werden, deren Gebäudelänge den Beschränkungen im Kernzonenplan entspricht. Im verbleibenden Rest des Baubereichs sind auch Klein- und Anbauten nach PBG zulässig. Diese sind nicht an die Gebäudelänge anzurechnen.
6Innerhalb der im Kernzonenplan «grün» bezeichneten Baubereichen sind nur Klein- und Anbauten nach PBG als Neubauten zulässig.
7Im Kernzonenplan nicht gekennzeichnetes Ökonomiegebäude Vers. Nr. 3335 darf umgenutzt werden. Neue Nutzungen für die Landwirtschaft, das Kleinhandwerk und dergleichen sind zulässig. Ersatz- oder Neubauten sind nicht zulässig.
8Gewerblich genutzte Lagerflächen ausserhalb der Gebäude müssen mit der Gebäudenutzung zusammenhängen. Ihre Fläche darf maximal 100 m² …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 2.1 m3/m2 | Art. 20, S. 10 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 20, S. 10 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 20, S. 10 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 32 m | Art. 20, S. 10 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wiesendangen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.