Unterengstringen
Kleiner Grenzabstand in Unterengstringen
Der kleine Grenzabstand ist in Unterengstringen in 7 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 15 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| K | ≥ 3.5 m | Art. 6, S. 5 |
| W1L | ≥ 5 m | Art. 15, S. 7 |
| W2D | ≥ 5 m | Art. 15, S. 7 |
| W2L | ≥ 5 m | Art. 15, S. 7 |
| W2M | ≥ 5 m | Art. 15, S. 7 |
| W3 | ≥ 5 m | Art. 15, S. 7 |
| WG3 | ≥ 5 m | Art. 15, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Unterengstringen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Unterengstringen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m bis 5 m, festgelegt in 7 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Unterengstringen?
Meist in Art. 15 der Bau- und Zonenordnung Unterengstringen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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