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Art. 6 · Masse für Neubauten

BZO Unterengstringen · S. 5 · Original-PDF

1Sofern auf der gleichen Parzelle mit Alt- resp. Ersatzbauten Neubauten errichtet werden, dürfen diese zusammen die BZ von 3.2 nicht überschreiten.

2Wo im Kernzonenplan keine abweichenden Massvorschriften eingetragen sind, gelten für Neubauten die folgenden Bestimmungen: Masse für Neubauten Baumassenziffer

3.2 m3/m2 Vollgeschosszahl max. 2

Dachgeschosszahl max. 2

Gebäudelänge max. 35 m Gebäudebreite max. 12 m Gr. Grundabstand 1

5 m Kl. Grundabstand

3.5 m

3Für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden sind die Vorschriften über die Abstandsverschärfung gemäss BBV II nicht anwendbar.

4Der Strassen- und Wegabstand beträgt 2 m, wo der Plan für die Kernzone keine Vorschriften macht oder keine Baulinien bestehen. Wo dies aus wohnhygienischen und ortsgestalterischen oder Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist, kann ein grösserer Abstand verlangt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.