Zone K · Unterengstringen
Zürich · BFS 249 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone K in Unterengstringen (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer ≤ 3.2 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan 1:500/1:1000 vom Geometer beglaubigt (3-fach)
- Liegenschaftsentwässerungsprojekt separat (3-fach)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: Formular und Pläne 3-fach, Grundbuchauszug 1-fach
- Bauwasser: Hydrantenbezug untersagt, Wasseranschlussgesuch vor Baubeginn
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Unterengstringen, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Unterengstringen · S. 15
BO Zonenplan der Gemeinde Unterengstringen Der diesem Bericht beigefügte Zonenplan im Massstab 1:10 000 dient lediglich der Orientierung. C. Ergänzungspläne und Erläuterungen 1. Kernzonenplan mit Erläuterungen Dorfkerne, die in ihrer Eigenart erhalten werden sollen, werden in der Nutzungsplanung der Kernzone zugewiesen. Die Bau- und Zonenordnung kann unter Wahrung schutzwürdiger Interessen die Anordnung und die Art der Bauten weitgehend festlegen (s. PBG § 50), so z.B.: - Die Bauten auf bestimmte Linien und Fluchten einordnen (z.B. Strassengrenzen, Baulinien, Gebäudefluchten). - Besondere Vorschriften über die Masse und die Erscheinung der Bauten erlassen. - Gebietsweise oder für bestimmte Geschosse die Nutzung zu Wohnzwecken vorschreiben. -----------------------------------------------
1Änderungen von der Gemeindeversammlung beschlossen am 01. Dezember 2010.
Namens der Gemeindeversammlung
Der Präsident: P. Trombik
Der Gemeindeschreiber: J. Engeli
Durch die Baudirektion genehmigt mit Verfügung Nr. 135/11 vom 28.Oktober 2011.
Für die Baudirektion: Ch. Zimmerhakl Im Interesse einer Erhaltung der heute bestehenden Bausubstanz im alten Dorfteil sowie einer Wahrung der örtlichen Eigenart werden im Kernzonenplan folgende Regelungen getroffen: - Gebiete mit Vorschriften über die Stellung der Bauten und der seitlichen Abstände. - Bereich über die Stellung der Fassaden. - Festlegen von Firstrichtung. In der Bauordnung wurden diese Festlegungen noch detailliert und mit zusätzlichen Bestimmungen (Umbauten, Grundmasse …
Art. 5BZO Unterengstringen · S. 5
1Die bestehenden Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils und des herkömmlichen Erscheinungsbildes umgebaut oder wieder aufgebaut werden. Ersatzbauten unterliegen, unter Vorbehalt der Abparzellierung und von Art. 6.1, keiner Ausnützungsbeschränkung. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.
2Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. Umbau oder Ersatzbau
Art. 30BZO Unterengstringen · S. 10
1Das Freilegen der zulässigen Geschosse nach Art. 15 BZO ist bis maximal 1.50 m unter das gewachsene Terrain zulässig. Von dieser Beschränkung befreit sind Haus- und Kellerzugänge, Gartenausgänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- und Sammelgaragen. Das Freilegen von weiteren Untergeschossen ist nicht zulässig.1
2Lokal begrenzte Abgrabungen von untergeordnetem Ausmass können bewilligt werden, wenn diese das Erscheinungsbild nicht massgeblich beeinträchtigen. 1
Besondere Gebäude
Art. 38BZO Unterengstringen · S. 13
Verglaste Balkone, etc. bei Neubauten und bestehenden Verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten ohne heiztechnische InstallatioBauten nen, welche dem Energiesparen dienen, können im Ausmass von max. 0.15 m3/m2 zusätzlich zur Grundausnutzung erstellt werden. 1
Art. 40BZO Unterengstringen · S. 3
Inkraftsetzungen 1 12 B. Zonenplan (Beilage) 13 C. Ergänzungspläne und Erläuterungen 1. Kernzonenplan mit Erläuterungen 13 2. Aussichtsschutz Sparrenberg und Weid 14 D. Waldabstandslinienpläne 16 Waldabstandslinienplan Industriegebiet im Werd 17 Waldabstandslinienplan Industriegebiet Hard 18 Waldabstandslinienplan Landhauszone Sparrenberg 19 E. Gefahrenkartierung Naturgefahren 1 20 1
A. Bau- und Zonenordnung Die Gemeinde Unterengstringen erlässt, gestützt auf § 45 ff des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz) vom 7. September 1975 (revidierte Fassung vom 1. September 1991, in Kraft seit 1. Februar 1992) und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr ganzes Gemeindegebiet die nachstehende Bau- und Zonenordnung. 1. Zonenplan und Ergänzungspläne Zoneneinteilung Art. 1
1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:
–Kernzone K 3.20 m3/m2
–Zentrumszone Z 3. 20 m3/m2
–Landhauszone L / W1 L 1.20 m3/m2
–2-geschossige Wohnzone locker W2 L 1.30 m3/m2
–2-geschossige Wohnzone mittel W2 M 1.40 m3/m2
–2-geschossige Wohnzone dicht W2 D 2.00 m3/m2
–3-geschossige Wohnzone W3 2.55 m3/m2
–3-geschossige Wohnzone mit WG3 2.55 m3/m2 Gewerbeanteil
- Industriezone I 10.00 m3/m2 - Gewerbezone G 5.00 m3/m2 - Zone für öffentliche Bauten ÖB - Freihaltezone F
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 3) verbindlich lesbar.
2Die Zuordnung der einzelnen Zonen in eine Empfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) ist im Zonenplan ersichtlich. Massgebende Art. 2 …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3.2 m3/m2 | Art. 1, S. 3 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 6, S. 5 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 6, S. 5 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 6, S. 5 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 6, S. 5 | 0.85 |
| Strassenabstand | ≥ 2 m | Art. 6, S. 5 | 0.85 |
| Dachneigung | ≥ 35 ° | Art. 11, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Unterengstringen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.