Möriken-Wildegg
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Baugesuchs-Dossier · Möriken-Wildegg
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Möriken-Wildegg)
Das unterschriebene Baugesuchsformular ist 3-fach einzureichen (Exemplare für Gemeinderat, Bauherrschaft und RTB).
Grundbuchplankopie 1:500 oder 1:1000, 3-fach, mit vermasstem Projekteintrag in Rot sowie Gemeinde, Nordpfeil, Massstab und Massstabbalken, Parzellennummern und Titelblock (Bauherr/in, Projektverfasser/in, Bauvorhaben, Datum, Unterschriften).
Grundrisse mit Nutzungsangaben sowie Raum- und Fensterflächen, Schnitte und Ansichten, 3-fach; bei An-, Um- und Ausbauten sowie Abbrüchen sind kolorierte Pläne unabdingbar, Fotos bestehender Gebäudeansichten sind dienlich.
Zusätzlich sind die Unterlagen digital auf Datenträger oder per E-Mail an info@rtb-wildegg.ch einzureichen.
Situationsplan mit Lage des Strassenkanals und der Anschlussleitung; Kanalisationsplan 1:50/1:100 mit vollständigen Entwässerungsangaben (Schmutz-, Meteor-, Sickerwasser, Bacheinleitungen), Längenprofil vom Fallstrang bis zum öffentlichen Kanal inkl. Schnitt sowie Rohrmaterial, Durchmesser und Gefälle.
Formular 'Gebäude' zur Erfassung der Daten für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.
Für die Brandschutzbeurteilung sind ein zusätzlicher Plansatz und eine Kopie des Baugesuchsumschlags einzureichen.
Eingabe baulicher Zivilschutz: Antrag auf Ersatzabgabe oder Projektgenehmigungsformular mit Schutzraumplan 1:50.
Nachweis der Einhaltung der Lärmschutzverordnung bei technischen Anlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen usw.
Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer; bei Umbau-/Abbruchliegenschaften mit Angaben zur bestehenden BGF.
Parkplatzberechnung gemäss VSS-Norm inkl. Plannachweis.
Einzeichnung der Sichtzonen gemäss kantonalem Merkblatt 'Sicht im Strassenraum'; Einmündungsradien mindestens 3.00 m.
Art und Menge des Lagerguts (Produkteliste), anfallende Abfälle und deren Entsorgung sowie Lager-/Materialumschlag in m3/Jahr oder t/Jahr.
Unterschriften der angrenzenden Grundeigentümer auf den kommunalen Zusatzformularen für Näher- und Grenzbaurechte bzw. für das vereinfachte Verfahren bei Klein- und Anbauten, Plätzen und Einfriedungen; für Hauptbauten Dienstbarkeitsvertrag(-Entwurf).
Je nach Projekt: detaillierter Baubeschrieb mit Material- und Farbkonzept der Aussenhülle, Umgebungsplan mit Bepflanzung sowie Hochwasserschutznachweis; bei Projekten ohne Kanalisationsplan Angaben zur Entwässerung.
Bauprofile müssen ohne Aufforderung vor der öffentlichen Auflage stehen; das Profilierungsdatum ist auf dem Titelblatt zu vermerken, Grenzsteine sind freizulegen und zu markieren, die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen.
Bestehende Bauteile schwarz, abzubrechende gelb, neue rot; alle Unterlagen sind mit dem Bauvorhaben zu bezeichnen und mit Datum und Unterschrift der Bauherrschaft zu versehen. Unvollständige Gesuche können zurückgewiesen werden, Mehraufwand wird nach Gebührenreglement verrechnet.
Reglemente · Gemeinde Möriken-Wildegg
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.