Art. 8 · Grundmasse
BZO Mettmenstetten · S. 6 · Original-PDF
1) Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Bezeichnung Kernzonen KA KB KC KD Vollgeschosse, maximal 3 2 In den Kernzonen KC sind keine zusätzlichen Hauptbauten zulässig. 2 Dachgeschosse, maximal 2 2 2 anrechenbare Untergeschosse, maximal keines keines keines Fassadenhöhe, maximal 10.50 m 07.50 m 07.50 m Gesamthöhe, maximal 16.50 m 13.50 m 13.50 m Gebäudelänge, maximal 40.00 m 30.00 m 30.00 m Grenzabstand, mindestens 05.00 m 05.00 m 05.00 m Ausnützungsziffer:
–bei Normalbebauung
–bei Arealüberbauung* - 60 % 66 % *gilt nur für die Kernzone KB im Dorf (vgl. Art. 28)
2) In den Kernzonen ist mässig störendes Gewerbe zulässig. 3) In den Kernzonen KC ist Wohnnutzung nur in den Gebäuden zulässig, die in den Kernzonenplänen speziell bezeichnet sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.