Maur
Ausnützungsziffer in Maur
Die Ausnützungsziffer ist in Maur in 7 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.25 bis 0.6. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1 | ≤ 0.3 | Art. 34, S. 12 |
| W1/25 | ≤ 0.25 | Art. 13, S. 8 |
| W2/35 | ≤ 0.35 | Art. 13, S. 8 |
| W2/45 | ≤ 0.45 | Art. 13, S. 8 |
| W3/60 | ≤ 0.6 | Art. 13, S. 8 |
| WG2/45 | ≤ 0.45 | Art. 15, S. 9 |
| WG3/60 | ≤ 0.6 | Art. 15, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Maur (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Maur?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.25 bis 0.6, festgelegt in 7 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Maur?
Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Maur, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.