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Maur

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Baugesuchs-Dossier · Maur

Eingabeweg: Papier oder elektronisch · 32 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)Pflicht

Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

Bemerkung:
2Zustimmung der GrundeigentümerschaftPflicht

Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

Bemerkung:
3Gebäude- und Wohnungserhebung (GWR-Zusatzformular)bedingt

Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

Bemerkung:
4BaubeschriebPflicht

Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

Bemerkung:
5Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)Pflicht

Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

Bemerkung:
6Grün-/Freiflächen-Nachweisbedingt

Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

Bemerkung:
7Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)Pflicht

Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Bemerkung:
8Parkplatz-/Abstellplatz-Nachweis (Auto + Velo)bedingt

Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

Bemerkung:
9Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)Pflicht

Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Bemerkung:
10Schallschutz-/Lärmnachweisbedingt

Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

Bemerkung:
11Brandschutzkonzeptbedingt

Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Bemerkung:
12Situationsplan / aktueller KatasterplanPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Geschosse (bemasst)Pflicht

Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

Bemerkung:
14Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)Pflicht

Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

Bemerkung:
15Fassaden/Ansichten (alle)Pflicht

Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

Bemerkung:
16Umgebungs-/GestaltungsplanPflicht

Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

Bemerkung:
17Kanalisations-/Entwässerungsplanbedingt

Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

Bemerkung:
18Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept Gebäudebedingt

Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

Bemerkung:
19Checkliste Gebäudeschadstoffebedingt

Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

Bemerkung:
20Entsorgungskonzept Rückbaumaterialbedingt

Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

Bemerkung:
21Deklaration Verwertung Bodenbedingt

Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

Bemerkung:
22Nachweis Eigenstromerzeugung (EN-104-ZH)bedingt

Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Maur)

233-fach Papier oder eBaugesucheZH plus 2-fach PapierPflicht

Alle Unterlagen sind 3-fach in Papierform einzureichen oder elektronisch über das Portal eBaugesucheZH und zusätzlich 2-fach in Papierform. Die Gemeinde Maur hat das volldigitale E-Baugesuch noch nicht eingeführt.

Bemerkung:
24Original-Grundbuchauszug mit Wortlaut der DienstbarkeitenPflicht

Aktueller Original-Grundbuchauszug mit Wortlaut der Anmerkungen und Dienstbarkeiten; zu bestellen beim Notariat Uster (044 752 39 90, uster@notariate.zh.ch).

Bemerkung:
25Verifizierter Katasterplan mit Baulinien (Gossweiler)Pflicht

Katasterplan mit Baulinien vom Grundbuchgeometer Gossweiler Ingenieure AG (geodaten@gossweiler.com, 044 802 77 11): verifiziert, mit Abbruch-/Neubau-Markierung, Vermassung, Abständen und Abstandslinien.

Bemerkung:
26Nachweis massgebendes Terrain nach IVHBPflicht

Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne), aktueller Höhenkotenplan mit eingebettetem Neubauprojekt, Gegenüberstellung ermitteltes/aktuelles Terrain sowie verifizierte Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten; massgebendes und heutiges Terrain sind als Linien in den Ansichtsplänen darzustellen.

Bemerkung:
27Nachweis Baumbestand mit ErhaltungskonzeptPflicht

Gemäss Art. 45 Abs. 1 nBZO i. V. m. § 238a PBG ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln und in einem schriftlichen Konzept aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden; Fällungen sind schriftlich zu begründen.

Bemerkung:
28Detaillierter Umgebungsplan mit Substrat- und Pflanzenangabenbedingt

Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Umschwung zwingend: Umgebungsplan 1:100/1:200 mit Substraten (A-/B-/C-Horizont) und Substratstärken bei Unterbauung, Flächennachweis (versiegelt/sickerfähig/ökologisch wertvoll), Bauinstallationsplan 1:100 mit Kranstandort und Gehölz-Schutzkonzept sowie Pflanzenliste mit wissenschaftlichen Artnamen; Neophyten und Kultivare max. 25 %, invasive Neophyten verboten. Wurden erhaltenswerte Bäume vorgängig entfernt: Luftfotos mit amtlicher Vermessung aus den Jahren 3–8 vor der Planung.

Bemerkung:
29Entwässerungskonzept mit VersickerungsnachweisPflicht

Bei Neu- und Umbauten zwingend: Entwässerungskonzept im Trennsystem (Priorisierung Versickerung vor Gewässereinleitung vor Mischsystem, mit Begründungsumkehr), Flächennutzungsplan und Umgebungsplan 1:100/1:200 je 4-fach sowie Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten mittels geologischen Gutachtens; Kontrollorgan ist das Ingenieurbüro Bünzli AG, Ebmatingen (044 980 20 90).

Bemerkung:
30Zusatzformular Entsorgung von BauabfällenPflicht

Das kommunale Zusatzformular «Entsorgung von Bauabfällen» ist mit dem Baugesuch einzureichen.

Bemerkung:
31Formular Farbkonzept (Farben und Materialien)Pflicht

Angaben über Farben und Materialien sind mit dem Formular «Farbkonzept» einzureichen.

Bemerkung:
32Nachweis hindernisfreies Bauenbedingt

Bei entsprechenden Bauvorhaben ist ein Nachweis betreffend hindernisfreiem Bauen einzureichen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Maur

https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7860

Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)

https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_1-1975_09_07-1976_04_01-107.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_2-1977_06_22-1978_07_01-105.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_6-1997_12_03-1998_01_01-111.html

Karten

https://www.oereb.zh.ch/
https://geo.zh.ch/maps

Verfahren · Kanton Zürich

Eingabeweg: Papier oder elektronisch

1Baugespann aufstellen§ 311 PBG

Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.

2Einreichung & Vorprüfung3 Wochen§ 313 PBG, § 11 BVV

Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.

3Bekanntmachung & Auflage20 Tage§ 314 PBG

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.

4Zustellbegehren statt Einsprache20 Tage§§ 315–316 PBG

Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.

5Bauentscheid2–4 Monate§ 319 PBG

Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.

6Rekursfrist30 Tage§ 22 VRG

Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.

https://portal.ebaugesuche.zh.ch

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Hochbau und Planung
AdresseZürichstrasse 8, 8124 Maur
Telefon043 366 13 20
E-Mailhochbau@maur.ch
SchalterzeitenMo 08.30–11.30, 14.00–18.30; Di–Do 08.30–11.30, 14.00–16.30; Fr 07.00–14.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.maur.ch/public/upload/assets/2238/Unterlagen%20zur%20Einreichung%20eines%20Baugesuches.pdf?fp=1743685930239. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.