Maur
Checkliste Baugesuch · Maur
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Maur)
Alle Unterlagen sind 3-fach in Papierform einzureichen oder elektronisch über das Portal eBaugesucheZH und zusätzlich 2-fach in Papierform. Die Gemeinde Maur hat das volldigitale E-Baugesuch noch nicht eingeführt.
Aktueller Original-Grundbuchauszug mit Wortlaut der Anmerkungen und Dienstbarkeiten; zu bestellen beim Notariat Uster (044 752 39 90, uster@notariate.zh.ch).
Katasterplan mit Baulinien vom Grundbuchgeometer Gossweiler Ingenieure AG (geodaten@gossweiler.com, 044 802 77 11): verifiziert, mit Abbruch-/Neubau-Markierung, Vermassung, Abständen und Abstandslinien.
Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne), aktueller Höhenkotenplan mit eingebettetem Neubauprojekt, Gegenüberstellung ermitteltes/aktuelles Terrain sowie verifizierte Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten; massgebendes und heutiges Terrain sind als Linien in den Ansichtsplänen darzustellen.
Gemäss Art. 45 Abs. 1 nBZO i. V. m. § 238a PBG ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln und in einem schriftlichen Konzept aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden; Fällungen sind schriftlich zu begründen.
Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Umschwung zwingend: Umgebungsplan 1:100/1:200 mit Substraten (A-/B-/C-Horizont) und Substratstärken bei Unterbauung, Flächennachweis (versiegelt/sickerfähig/ökologisch wertvoll), Bauinstallationsplan 1:100 mit Kranstandort und Gehölz-Schutzkonzept sowie Pflanzenliste mit wissenschaftlichen Artnamen; Neophyten und Kultivare max. 25 %, invasive Neophyten verboten. Wurden erhaltenswerte Bäume vorgängig entfernt: Luftfotos mit amtlicher Vermessung aus den Jahren 3–8 vor der Planung.
Bei Neu- und Umbauten zwingend: Entwässerungskonzept im Trennsystem (Priorisierung Versickerung vor Gewässereinleitung vor Mischsystem, mit Begründungsumkehr), Flächennutzungsplan und Umgebungsplan 1:100/1:200 je 4-fach sowie Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten mittels geologischen Gutachtens; Kontrollorgan ist das Ingenieurbüro Bünzli AG, Ebmatingen (044 980 20 90).
Das kommunale Zusatzformular «Entsorgung von Bauabfällen» ist mit dem Baugesuch einzureichen.
Angaben über Farben und Materialien sind mit dem Formular «Farbkonzept» einzureichen.
Bei entsprechenden Bauvorhaben ist ein Nachweis betreffend hindernisfreiem Bauen einzureichen.