Lauerz
Gebäudehöhe in Lauerz
Die Gebäudehöhe ist in Lauerz in 7 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 10 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 49 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.
| Zone | Gebäudehöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| G | ≤ 10 m | Art. 49, S. 18 |
| K3 | ≤ 10 m | Art. 49, S. 18 |
| W1 | ≤ 4 m | Art. 49, S. 18 |
| W2 | ≤ 7 m | Art. 49, S. 18 |
| W3 | ≤ 10 m | Art. 49, S. 18 |
| WG2 | ≤ 7 m | Art. 49, S. 18 |
| WG3 | ≤ 10 m | Art. 49, S. 18 |
Extrahiert aus der BZO Lauerz (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 49 im Wortlaut, Seite 18
Art. 49 Tabelle der Grundmasse IC 1 -- -- -- -- 3 m 3 m nein II OE -- -- -- -- -- -- -- 50 % der Gebäudehöhe, mindestes aber 3 m (§59-68 PBG) nein II G -- 45 m -- -- -- 10 m 13 m nein III WG3 3 35 m 22 % 10 % 25 % Für die Erstellung oder Renovierung von Gebäuden nach Minergie-Standard wird die Überbauungsziffer um 1 % angehoben. Für Nebenbaute gilt der beste- hende Wert. *2 10 m 13 m ja III WG2 2 30 m 22 % 10 % 25 % 7 m 10 m ja III W3 3 35 m 22 % 10 % 25 % 10 m 13 m ja II W2 2 30 m 22 % 10 % 25 % 7 m 10 m ja II W1 1 25 m 22 % 10 % 25 % 4 m 7 m ja II K3 3 -- -- -- -- 10 m 13 m nein III Vollgeschosse max. Gebäudelänge Überbauungsziffer für Hauptbauten Überbauungsziffer für Nebenbauten Überbauungsziffer mit Gestaltungsplan Überbauungsziffer- Zuschlag für Minergie- bauten max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe Grenzabstand*1 Mehrlängenzuschlag findet Anwendung Empfindlichkeitsstufe *2 Überbauungsziffer-Zuschlag für Minergiebauten ist mit der Überbauungsziffer für Hauptbauten und mit dem Überbau- ungsziffer-Zuschlag für Gestaltungspläne kumulierbar. *1 Vorbehalten bleiben die Schutzabstände gemäss den Brandschutzvorschriften. 18 b) Landwirtschafts- und Schutzzonen Art. 50 [§ 19 PBG] Landwirtschafts- zone 1 In der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen gemäss § 19 Abs. 2 PBG zulässig. 2 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Immissionen aus der üblichen landwirtschaft- lichen oder gartenbaulichen Nutzung sind in benachbarten Bauzonen hinzuneh- men. 3 Alle Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone bedürfen einer kantonalen Raumplanungsbewilligung. Der Gemeinderat beurteilt diese Bauvorha- ben auf die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften. Art. 51 [§ 20 PBG] Freihaltezone 1 Die Freihaltezone umfasst die für das Orts- und Landschaftsbild wertvollen, im wesentlichen nicht überbauten Gebiete (wie Aussichtspunkte, Geländerippen, Waldränder, Grünanlagen, Seeufer, Bachläufe usw.). 2 Für den Bereich ausserhalb der Gewässerraumzone sind eingeschossige Bauten, die der Nutzung und Pflege der Freihaltezone dienen zulässig. Die Gestaltung und Bewirtschaftung für den Bereich innerhalb der Gewässerraumzone richtet sich nach Art. 41c eidg. Gewässerschutzverordnung.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudehöhe in Lauerz?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 10 m, festgelegt in 7 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Lauerz?
Meist in Art. 49 der Bau- und Zonenordnung Lauerz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.