← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Lauerz

Lauerz

Baugesuch prüfen →
Ablauf
EingabewegeBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)Beleg ↗
Gilt seitfehlt
GebührenDie Kantonale Baugesuchszentrale verrechnet ihre Gebühren der Gemeinde; die Gemeinde stellt sie zusammen mit der kommunalen Baubewilligung dem Gesuchsteller in Rechnung. Keine Tarife publiziert.
BehandlungsfristIm ordentlichen Verfahren 20 Tage öffentliche Auflage (Publikation im Amtsblatt); Beschwerde an den Regierungsrat innert 20 Tagen ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung.
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Schwyz
  1. Baugespann aufstellen§ 78 PBG

    Auf den Zeitpunkt der Publikation erstellen (künftige Gestalt, räumliche Ausdehnung, Terrainveränderungen); bleibt bis zur rechtskräftigen Erledigung stehen.

  2. Einreichung

    Über eBau Schwyz (ebau-sz.ch); derzeit zusätzlich zwei Papierdossiers bei der Gemeinde.

  3. Publikation & Auflage20 Tage§ 78 Abs. 1 PBG

    Die Gemeinde legt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf; Bekanntgabe im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise.

  4. Einsprache20 Tage§ 80 PBG

    Während der Auflagefrist bei der Bewilligungsbehörde; später nur, wenn die Vorkehren aus Baugespann und Plänen nicht ersichtlich waren.

  5. Bauentscheid≈ 2 Monate§ 81 PBG

    In der Regel innert zwei Monaten nach Einreichung genügender Unterlagen (Ordnungsfrist).

Frist für den Bauentscheid

In der Regel 2 Monate (§ 81 PBG)

Kleine Vorhaben

Meldeverfahren für geringfügige Vorhaben: Ohne Widerspruch innert 20 Tagen gilt das Vorhaben als bewilligt (§ 75a PBG); vereinfachtes Verfahren ohne Auflage bei Einverständnis der Anstösser (§ 79 PBG).

Elektronische Eingabe

eBau Schwyz ↗ · Zusätzlich zwei Papierdossiers bei der Gemeinde.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), SRSZ 400.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.