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Checkliste Baugesuch · Kriens

Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar) · 27 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 PapierexemplarPflicht

Das Baugesuch ist unter Verwendung des kantonalen elektronischen Formulars digital einzureichen; zusätzlich ist ein Exemplar in Papierform einzureichen, die Gemeinde kann weitere verlangen (§ 55 Abs. 1 PBV, § 188 PBG). Die elektronische Eingabe ist seit 01.01.2023 vorgeschrieben und gilt seit 01.01.2024 in allen Gemeinden; das Papierexemplar bleibt trotzdem Pflicht.

Bemerkung:
2Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)Pflicht

Das elektronische Baugesuch ist mit einem eigenhändig unterzeichneten Unterschriftenblatt im PDF-Format einzureichen; alternativ genügt eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Authentifizierung mit zugelassener eID (§ 56 Abs. 1 PBV). Unterzeichnet wird von Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft (§ 188 Abs. 1 PBG); bei gemeinschaftlichem Eigentum ist die Zustimmung nachzuweisen (§ 56 Abs. 2 PBV).

Bemerkung:
3Aktueller Situationsplan 1:500Pflicht

In der Regel im Massstab 1:500, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben, den Nachbargebäuden, allen massgebenden Abständen (Grenz-, Gebäude-, Strassen-, Gewässer- und Waldabstand), den Baulinien sowie den Zu- und Wegfahrten (§ 55 Abs. 2a PBV).

Bemerkung:
4Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100Pflicht

Grundrisse aller Geschosse sowie Fassaden- und Schnittpläne im Mindestmassstab 1:100, mit vollständigen Angaben zu Erdgeschoss-, Fassaden- und Gesamthöhen in Metern über Meer, Innen- und Aussenmassen, Fundation, Mauerstärken, Geschoss- und lichten Raumhöhen, Dachkonstruktion, Fenster- und Bodenflächen, Raumzweck, Feuerstellen und Tankanlagen sowie zum bestehenden und projektierten Terrainverlauf mit den wichtigsten Höhenkoten (§ 55 Abs. 2b PBV). Farbregel: Bestand schwarz oder grau, neu rot, Abbruch gelb (§ 55 Abs. 4 PBV).

Bemerkung:
5Umgebungsplan 1:100Pflicht

Plan der Umgebungsgestaltung im Massstab 1:100 mit eingezeichneten und vermassten Abstellflächen für Fahrzeuge, interner Erschliessung, vorhandenen und geplanten Leitungen sowie Spielplätzen und Freizeitanlagen (§ 55 Abs. 2c PBV). Zahl der Abstellplätze nach SN 640 281 (§ 47 PBV).

Bemerkung:
6Pläne der Abwasseranlagen 1:100Pflicht

Im Massstab 1:100 mit Vermassung, Höhenkoten sowie Angaben zu Gefälle und verwendetem Material (§ 55 Abs. 2e PBV).

Bemerkung:
7Berechnung der BauziffernPflicht

Detaillierte Berechnungen zum Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Bauziffern (§ 55 Abs. 2i PBV). Welche Ziffern gelten, hängt vom Regime der Gemeinde ab: neu die Überbauungsziffer, altrechtlich Ausnützungs- und Überbauungsziffer.

Bemerkung:
8EnergienachweisPflicht

Nachweis der energetischen Massnahmen nach §§ 11–18 des Kantonalen Energiegesetzes; liegen die Unterlagen noch nicht vor, sind sie spätestens vor Baubeginn nachzureichen (§ 55 Abs. 2d PBV).

Bemerkung:
9Deklaration Erdbebensicherheit Kanton LuzernPflicht

Die kantonale Deklaration samt den darin geforderten Beilagen (§ 55 Abs. 2g PBV); materiell verlangt § 40 PBV, dass Bauten nach den anerkannten Regeln der Technik erdbebensicher erstellt und unterhalten werden.

Bemerkung:
10Brandschutzplänebedingt

Für Bauten, die infolge ihrer Nutzung ein erhöhtes Risiko aufweisen, nach den Vorgaben der Gebäudeversicherung (§ 55 Abs. 2h PBV).

Bemerkung:
11Bodenverwertung, Abfallangaben und Versiegelungsbilanzbedingt

Nachweis der Bodenverwertung nach eidgenössischer Abfallverordnung (§ 55 Abs. 2j PBV) sowie Angaben zu Art, Qualität und Menge der Abfälle und deren Verwertung (§ 55 Abs. 2k PBV). Ausserhalb der Bauzone zusätzlich Plan und Flächenbilanz der Bodenbefestigungen und -versiegelungen (§ 55 Abs. 2m PBV).

Bemerkung:
12Nachweis hindernisfreies Bauen (SN 521 500)bedingt

Die baulichen Anforderungen richten sich nach der Norm SN 521 500 (§ 45 PBV, § 157 PBG); bei betroffenen Bauten wird die Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen zur Stellungnahme eingeladen (§ 59 PBV, § 194 PBG).

Bemerkung:
13Unterlagen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehrbedingt

Verkehrsgutachten, Mobilitätskonzept und dergleichen nach den Vorgaben des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (§ 55 Abs. 2l PBV). Bei Hochhäusern zusätzlich ein Übersichtsplan 1:500 bis 1:2000, ein Modell und ein Schattenwurfdiagramm (§ 55 Abs. 2f PBV).

Bemerkung:
14Baugespann spätestens am Tag der EinreichungPflicht

Neubauten und Vorhaben, welche die äussere Form verändern, sind spätestens am Tag der Einreichung so auszustecken, dass der gesamte Umfang ersichtlich ist; Oberkante Erdgeschossboden und Oberkante Dachfläche sind zu kennzeichnen. Das Baugespann darf bis zur rechtskräftigen Erledigung nicht beseitigt werden (§ 191 PBG); die Gemeinde prüft die Übereinstimmung mit den Plänen (§ 192 PBG).

Bemerkung:
15Farbliche Kennzeichnung von Bestand, Neubau und Abbruch in den Bauplänenbedingt

Bestehende Bauteile schwarz oder grau, neue rot und abzubrechende gelb kennzeichnen.

Bemerkung:
16Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Kriens)

17Beurteilung nach altem Recht (Anhang 1 PBG/PBV)Pflicht

Die Ortsplanungsrevision ist noch in Bearbeitung; die Stadt Kriens arbeitet bis auf Weiteres mit dem alten Recht (Anhang 1 PBG/PBV); Bauziffern und Begriffe sind entsprechend nachzuweisen.

Bemerkung:
18Plankopf gemäss städtischer VorlagePflicht

Pläne nach SIA 400 mit vollständigem Plankopf gemäss Vorlage im Merkblatt: Bauherrschaft, Grundeigentümer/in, Projektverfasser (je mit Ansprechperson/Adresse), Bauprojekt(-adresse), Planinhalt, Plannummer, Planformat, Massstab, Nordpfeil, Legende (schwarz=bestehend, rot=neu, gelb=Abbruch) und Datum inkl. Revisionsdatum bei Nachreichungen; zusätzlich Raumstempel und Lage der Schnitte und Ansichten in den Grundrissen.

Bemerkung:
19Baugespannplan 1:100bedingt

Ist ein Baugespann notwendig, verlangt Kriens gemäss Checkliste Baueingabe zusätzlich einen Baugespann-Plan im Massstab 1:100 mit vollständigen Angaben.

Bemerkung:
20Umgebungsplan 1:200 mit Pflanzenlistebedingt

Umgebungsplan im Massstab 1:200 (abweichend von der kantonalen 1:100-Baseline) inkl. Pflanzenliste, Abstellflächen für Fahrzeuge, interner Erschliessung, bestehenden und projektierten Leitungen sowie Spiel-/Freizeitanlagen gemäss Art. 38 BZR und Art. 10 BZV.

Bemerkung:
21Liegenschaftsentwässerungsplan mit Gefälle- und MaterialangabenPflicht

Plan der Liegenschaftsentwässerung 1:100 mit Vermassung, Höhenkoten, Angaben zu Gefälle und verwendetem Material; die städtische 'Wegleitung zur Planeingabe Grundstückentwässerung Stadt Kriens' ist zu beachten (https://www.stadt-kriens.ch/public/upload/assets/30069/Wegleitung%20zur%20Planeingabe%20Grundst%C3%BCckentw%C3%A4sserung%20Stadt%20Kriens.pdf).

Bemerkung:
22Nachweis Grünflächenzifferbedingt

Detaillierte Berechnung der Grünflächenziffer mit entsprechenden Schemen (Art. 3 BZV / A1 – § 23 und 24 PBV).

Bemerkung:
23Nachweis Nebenräume und Kinderwagenräumebedingt

Nachweis von Nebenräumen und Kinderwagenräumen sowie von Spielflächen gemäss Checkliste Baueingabe.

Bemerkung:
24Nachweis Abstellflächen Fahrzeuge und Zweiräder inkl. IV- und Besucherplätzebedingt

Nachweis der Abstellflächen für Fahrzeuge inkl. Plätze für gehbehinderte Personen (IV) und Besuchende sowie separater Nachweis der Zweirad-Abstellflächen inkl. Besuchende.

Bemerkung:
25Lärmschutznachweis für aussen aufgestellte LWWP/Whirlpoolbedingt

Für aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen und Whirlpools ist ein Lärmschutznachweis einzureichen; dazu bestehen eigene Infoblätter der Stadt (Infoblatt Eingabe LWWP, Infoblatt Eingabe Pool).

Bemerkung:
26Deklaration Anschlussgebühr Abwasser pro Parzellebedingt

Deklaration der Anschlussgebühr Abwasser: pro Parzelle ist ein separates Formular einzureichen.

Bemerkung:
27Modell bei Gestaltungsplan zwingendbedingt

Bei Gestaltungsplänen ist ein Modell zwingend beizulegen; Fotos falls hilfreich, Betriebs- und Mobilitätskonzept falls erforderlich.

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.stadt-kriens.ch/stadtbuero/dienstleistungen/baugesuch.page/490 Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.