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Art. 34 · Grenzabstände in den Arbeitszonen

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 20 · Original-PDF

1Innerhalb der Arbeitszonen wird kein Mehrlängenzuschlag berechnet.

2Der Grenzabstand in den Arbeitszonen beträgt maximal 8.0 m. IV Vollgeschoss, Gebäude- und Firsthöhe Hinweis auf PBG § 138 Berechnung der Anzahl Vollgeschosse

Hinweis auf PBG§ 120-129Grenzabstand
§ 130-132Gebäudeabstand
§ 133-134Ausnahmen bei Grenz- und Gebäude- abständen
§ 135Strassenabstand
§ 136Waldabstand
§ 137Gewässerabstand

Tabelle von S. 20 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.