Ittigen
Geschossflächenziffer in Ittigen
Die Geschossflächenziffer ist in Ittigen in 4 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.65 — bis 0.9 —. Rechtsgrundlage ist meist Art. 212 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| MA2 | ≤ 0.75 — | Art. 212, S. 14 |
| MA3 | ≤ 0.9 — | Art. 212, S. 14 |
| W2 | ≤ 0.65 — | Art. 212, S. 14 |
| W3 | ≤ 0.85 — | Art. 212, S. 14 |
Extrahiert aus der BZO Ittigen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Ittigen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.65 — bis 0.9 —, festgelegt in 4 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Ittigen?
Meist in Art. 212 der Bau- und Zonenordnung Ittigen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.