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Art. 31 · Grundmasse

BZO Embrach · S. 14 · Original-PDF

*) Wird bei Flachdachaufbauten eine offene oder verglaste Absturzsicherung (Geländer) erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern innerhalb von einem Meter ab Fassadenflucht angeordnet, ist ein Zuschlag zur Fassadenhöhe an dieser Stelle von max. 1.00 m möglich.

2Die Aufteilung der Nutzung auf Attika-, Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb des zulässigen Gebäudevolumens frei wählbar.

1 ZoneW2A1W2A2W2BWG2W3WG3W4
Baumassenziffer max. m³/m²1.41.72.12.22.82.93.5
Grünflächenziffer min.40 %40 %40 %40 %40 %40 %40 %
Fassadenhöhe max. m6.507.507.507.5010.5010.50---
Fassadenhöhe SchrägdachGiebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebenden Höhe, höchstens aber um 5.00 m in der W2A1 und um 7.00 m in der W2A2, W2B, WG2, W3, WG3.---
Fassadenhöhe mit Attikageschoss*Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassaden- höhe auf den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.30 m.
Gesamthöhe max. m.------------------13.50
Grosser Grundabstand min. m10.0010.0010.0010.0014.0014.0014.00
Kleiner Grundabstand min. m4.004.004.005.005.005.006.00
Gebäude- bzw. Gesamtlänge max. m20.0024.0024.0024.0040.0040.0040.00

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.