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Einsiedeln

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Masse in Einsiedeln

Kleiner Grenzabstand in Einsiedeln

Der kleine Grenzabstand ist in Einsiedeln in 6 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 50 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
Dorfkernzone≥ 3 mArt. 46, S. 17
W1≥ 4 mArt. 50, S. 19
W2≥ 4 mArt. 50, S. 19
W3≥ 5 mArt. 50, S. 19
W4≥ 6 mArt. 50, S. 19
WG≥ 5 mArt. 50, S. 19

Extrahiert aus der BZO Einsiedeln (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Einsiedeln?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 6 m, festgelegt in 6 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Einsiedeln?

Meist in Art. 50 der Bau- und Zonenordnung Einsiedeln, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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