Zone W1 · Einsiedeln
Schwyz · BFS 1301 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone W1 in Einsiedeln (Schwyz) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 6 m, Firsthöhe ≤ 9 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 20 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Plankopf-Vorgaben und SIA 400
- Situationsplan 1:500 mit Farbregeln (rot/gelb) nach Musterbeispiel
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Abweichende Exemplarregel: Plansätze 2-fach, Baugesuchformular 1-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: In der Regel entscheidet die Bewilligungsbehörde innert zwei Monaten nach Einreichung der genügenden Unterlagen (§ 81 Abs. 1 PBG).
- Ablauf nach der Einreichung
- Büro Bauen (Fachbereich Bauen), Bezirk Einsiedeln
- 055 418 41 71
- bauen@bezirkeinsiedeln.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Einsiedeln, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 41BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 15
2Ergänzung vom 28. November 2021; in Kraft seit 1. Juni 2024. 16
2Ergänzung vom 28. November 2021; in Kraft seit 1.Juni 2024. 16 2 Teile von Bauzonen der Empfindlichkeitsstufe Il werden der Empfindlichkeitsstufe lll zugeordnet (Aufstufung), sofern sie mit Lärm vorbelastet sind. Massgebend sind die tat— sächlichen Festlegungen im Zonenplan. Gefahrenzonen Naturschutzzone Landschaftsschutzzone Wasserschutzzone Gewässerraumzone GW 2 Alpschutzzone C Schutz- und Gefahrenzonen Alpschutzzone Naturschutzzone Wasserschutzzone Gefahrenzonen Landschaftsschutzzone
2Teile von Bauzonen der Empfindlichkeitsstufe II werden der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet (Aufstufung), sofern sie mit Lärm vorbelastet sind. Massgebend sind die tatsachlichen Festlegungen im Zonenplan. Gewässerraumzone GW2 Zonenaflén 1 Das Bezirksgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen Nut- ;:gfikätnnt'lg‘fi'n zungszonen zugewiesen ist und es sich nicht um Wald handelt. Den Zonen werden dabei die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet. Zonenarten -\ Das Bezirksgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen Nutund Empfind- zunciszonen zugewiesen ist und es sich nicht um Wald handelt. lichkeitsstufen ^-. .ü^--"--•--o-•••^-^-••^•-^-^^ -- -'~ ^.."7/.'-, ~, ., Den Zonen werden dabei die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet. Wohnzone 2 W2 ll Dorfkernzone D Ill Materialabbau- und Ablagerungszone MZ IV Campingzone CZ Ill A Bauzonen Abkürzung ES Gewerbe— und lndustriezone GI Ill Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA II Zone für tou …
Art. 44BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 16
Abkürzung W4 W2 W1 W3 WG D TBA Gl ÖBA PF cz SF IE LWZ MZ /// // // // // /// /// // // /// /// /// /// IV
b)Dorfkernzone 1 Die Dorfkernzone mit speziellen Auflagen umfasst besonders wertvolle Bereiche der mit speziellen A uflagen Dorfkernzone. Sie dient der Erhaltung und Weiterentwicklung der ortsbaulichen Qualitäten und Eigenheiten, wie sie in den Leitbildern gemäss Art. 11 erfasst sind. Soweit nötig sind die nachfolgenden grundeigentümerverbindlichen Festlegungen im Kernzonenplan dargestellt.
b)Dorfkernzone mit speziellen Auflagen 3 Bauliche Veränderungen und Erweiterungen sind wie folgt zulässig:
2Die Stellung und kubische Ausformung der Bauten, Fassaden- und Dachgestaltung wie auch dieAussenraumgestaltung haben sich an den prägenden Merkmalen zu orientieren. 2 Die Stellung und kubische Ausformung der Bauten, Fassaden- und Dachgestaltung wie auch die Aussenraumgestaltung haben sich an den prägenden Merkmalen zu orientieren.
3Bauliche Veränderungen und Erweiterungen sind wie folgt zulässig:
1Die Dorfkernzone mit speziellen Auflagen umfasst besonders wertvolle Bereiche der Dorfkernzone. Sie dient der Erhaltung und Weiterentwicklung der ortsbaulichen Qualitäten und Eigenheiten, wie sie in den Leitbildern gemäss Art. 11 erfasst sind. Soweit nötig sind die nachfolgenden grundeigentümerverbindlichen Festlegungen im Kernzonenplan dargestellt.
a)KIGBO-Objekte sind kantonal geschützt und dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsrates verändert werden.
a)KlGBO-Objekte sind kantonal geschützt und dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsrates verändert wer …
Art. 49BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 19
+1.3 25% 20% W4 8% 16 12 12 6 +1.1 28% 24% W3 8% 40 14 9 8 5 +0.9 28% 31 % W2 8% 30 10 4 6 8 +0.7 25% 20% W1 8% 30 9 6 4 8 24 % 2> 31 % 2> +1.1 8 2> 8% 5 2) WG 14 10 9) Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
h)Zone für touristische Bauten und Anlagen
g)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
h)Zone für touristische Bauten und Anlagen 1 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist bestimmt für Bauten und Anlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, wie kirchliche Bauten, Schul- und Venualtungsbauten, Alters— heime, Spiel— und Sportanlagen, Frei— und Hallenbäder, Abwasserreinigungsanlagen, Schiessanlagen. Die untergeordnete Nebennutzung mit Gartenrestaurants, -terrassen etc. ist zulässig. 4 Vorbehalten bleiben der Sicherheit dienende grössere Abstände (Brandschutz, Fluchtund Rettungswege etc.). Gegenüber den Nachbarzonen sind deren Grenzabstände einzu— halten.
4Vorbehalten bleiben der Sicherheit dienende grössere Abstände (Brandschutz, Fluchtund Rettungswege etc.). Gegenüber den Nachbarzonen sind deren Grenzabstände einzuhalten. 2 In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen bemisst sich der Grenzabstand nach den kantonalen Bauvorschriften im PBG. Gegenüber den Nachbarzonen sind mindestens deren Grenzabstände einzuhalten. 4 Im Bereich der Tiefgarage Bruel dürfen im Sichtbereich des Klosters — unter Vorbehalt der Verlegung heutiger Erschliessungsanlagen —— nur unterirdische Bauten und Anlagen oder begrünte Parkplätze erstellt werden. 3 in der Gewerbe- und Industriezone beträgt der Grenzabstand bis zu 12 m Gebäudehöhe mindestens 2 m. Ab 12 m Gebäudeh …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 41). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 20 % | Art. 50, S. 19 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 6 m | Art. 50, S. 19 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 9 m | Art. 50, S. 19 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 50, S. 19 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 50, S. 19 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 50, S. 19 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Einsiedeln (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W1
Was gilt in der Zone W1 in Einsiedeln?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Einsiedeln?
Wo reiche ich das Baugesuch in Einsiedeln ein?
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