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Altstätten

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Masse in Altstätten

Kleiner Grenzabstand in Altstätten

Der kleine Grenzabstand ist in Altstätten in 16 von 17 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 6 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
Grünzone≥ 3 mArt. 7, S. 9
IE≥ 4 mArt. 6, S. 8
IL-G≥ 4 mArt. 6, S. 8
IL-T≥ 4 mArt. 6, S. 8
K2≥ 4 mArt. 6, S. 8
Kernzone 3≥ 3 mArt. 6, S. 8
Kernzone 3≥ 3 mArt. 29, S. 26
L≥ 4 mArt. 6, S. 8
W1≥ 4 mArt. 6, S. 8
W2≥ 4 mArt. 6, S. 8
W3≥ 5 mArt. 6, S. 8
W4≥ 6 mArt. 6, S. 8
WG2≥ 4 mArt. 6, S. 8
WG3≥ 5 mArt. 6, S. 8
Weiler≥ 4 mArt. 6, S. 8
ÜG≥ 4 mArt. 6, S. 8
öBA≥ 5 mArt. 6, S. 8

Extrahiert aus der BZO Altstätten (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 6 im Wortlaut, Seite 8

Art. 6 Regelbauweise und Tabelle der Grundmasse Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften. Ausgenommen sind spezielle Auflagen und Sondernutzungspläne. Massvorschriften Gebäudelänge Gebäudehöhe Firsthöhe LES Grenzabstand Zonen klein m gross m max. m max. m Lärmempfindlich- keitsstufe klein gross max. m m m W1 4.0 8.0 30.0 6.5 9.5 II W2 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 II W3 5.0 10.0 40.0 10.0 14.0 II W4 6.0 12.0 50.0 13.0 17.0 II WG2 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 III WG3 5.0 10.0 40.0 10.0 14.0 III K1 (Altstadt) A1 - - - - - III K2 (Vorstadt) A1 4.0 4.0 - - - III K3 (Dorfsiedlung) A1 3.0 3.0 - - - III Weiler A1 4.0 8.0 - - - III GI 5.0/10.0 A2 5.0/10.0 A2 - 12.0 16.0 III I 5.0/10.0 A2 5.0/10.0 A2 - - - IV öBA 5.0 5.0 gemäss zwingendem Sondernutzungsplan II IE B1 4.0 4.0 gemäss zwingendem Sondernutzungsplan IV G A3 3.0 3.0 - - - III L A4 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 III IL-T A6 4.0 8.0 50.0 7.5 11.5 III IL-G A6 4.0 8.0 50.0 7.5 11.5 III ÜG A4 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 III Ski A5 Die Skiabfahrtszone ist eine überlagernde Zone, die Regelbauvorschriften richten sich nach der Grundnutzung. Fussnoten A A1) Siehe Sonderbestimmungen Ortsbildkommission unter Buchstabe F dieses Reglementes A2) Gegenüber Kern-, Wohn-, und Wohn-Gewerbe-Zonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten. A3) Betreffend die Vorschriften für Grünzonen wird auf den Art. 7 dieses Reglements verwiesen. A4) Grundmasse gelten nur für Wohnbauten. Grenzabstand für andere Bauten allseitig kleiner Grenzabstand, ausgenommen An- und Nebenbauten. A5) Die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone. 7 | S e i t e A6) Die Intensivlandwirtschaftszone ist eine Zone gemäss Art. 16a Abs.3 RPG und Art. 20 Baugesetz. Sie dient einer über die innere Aufstockung hinausgehenden Nutzung für Tierhaltung (IL-T) sowie Gemüse-, Garten-, Beeren- und Obstbau (IL-G). Die Nutzung ist im Zonenplan festzulegen. Es gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Zusätzlich sind Bauten und Anlagen gemäss Nutzungsbestimmung zulässig, wenn sie über eine innere Aufstockung hinausgehen und der bodenunabhängigen Produktion dienen. Sie müssen dem Orts- und Landschaftsbild angepasst werden. Fussnoten B1 (Nutzungsbeschränkungen im Sinne von Art. 28 octies BauG) 1 Die Intensiverholungszone „R“ ist für den Reitsport bestimmt. In der Intensiverholungszone „R“ werden die Bauweise und die von Überbauung freizuhaltenden Arealteile durch Überbauungspläne festgelegt. 2 Die Intensiverholungszone „S“ ist für Sportanlagen bestimmt. Bauten und Anlagen für den Betrieb und Unterhalt sind gestattet. Sie haben sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Die Intensiverholungszone „S“ ist auf Rasensport- und Tennisplätze und die entsprechenden Bauten für deren Betrieb und Unterhalt beschränkt.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Altstätten?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 6 m, festgelegt in 16 von 17 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Altstätten?

Meist in Art. 6 der Bau- und Zonenordnung Altstätten, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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