Zone L · Altstätten

St. Gallen · BFS 3251 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone L in Altstätten (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung mindestens 3-fach beim Hochbauamt
  • Bewilligungsgebühren nach städtischem Gebührentarif

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Altstätten, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement Altstaetten · S. 5

Planungsinstrumente

Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung und einer geordneten Bauweise dienen neben dem Baureglement die folgenden Planungsinstrumente:

–Richtpläne

–Zonenpläne

–Sondernutzungspläne

–Schutzverordnungen inkl. Schutzpläne

–Erschliessungsprogramm

–Übersicht über den Stand der Erschliessung 4 | S e i t e B. ZONENORDNUNG

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Art. 5BZO Baureglement Altstaetten · S. 6

Zoneneinteilung 1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone 1 W1 Wohnzone 2 W2 Wohnzone 3 W3 Wohnzone 4 W4 Wohn-Gewerbe-Zone 2 WG2 Wohn-Gewerbe-Zone 3 WG3 Kernzone 1 (Altstadt) K1 Kernzone 2 (Vorstadt) K2 Kernzone 3 (Dorfsiedlung) K3 Weilerzone Mittlerer Büchel Weiler Gewerbe-Industrie-Zone GI Industriezone I Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA Intensiverholungszone IE Grünzonen G Grünzonen innerhalb Baugebiet Grünzone Freihaltung (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a BauG) GFi Sport-, Park- und Erholungsanlagen (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b BauG) GS Grünzone Schrebergärten (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b BauG) GA Grünzonen ausserhalb Baugebiet Grünzone Freihaltung (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a BauG) GFa Grünzone Naturschutz (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. c BauG) GN Landwirtschaftszone L Intensivlandwirtschaftszone Tierhaltung IL-T Intensivlandwirtschaftszone Gemüse-, Garten-, Beeren- und Obstbau IL-G Übriges Gemeindegebiet ÜG Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände Ski

Im Zonenplan der Stadt Altstätten werden die bestehenden Abkürzungen und Bezeichnungen der Zonen gemäss Art. 32 (Schlussbestimmungen) dieses Baureglementes geändert.

2Die Überbauungsvorschriften können durch spezielle Vorschriften aufgrund von Schutzzonen, Schutzgegenständen, Überbauungsplänen, Gestaltungsplänen, Naturgefahren etc. eingeschränkt oder erweitert werden. 5 | S e i t e

3Die Naturgefahrenkarte bezeichnet die Gebiete, die einer Gefährdung ausgesetzt sind und legt den Grad der Gefährdung fest.

a)In Gebieten mit erheblicher Gefährdung (rot …

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Art. 6BZO Baureglement Altstaetten · S. 8

Regelbauweise und Tabelle der Grundmasse

Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften. Ausgenommen sind spezielle Auflagen und Sondernutzungspläne. Massvorschriften Gebäudelänge Gebäudehöhe Firsthöhe LES Grenzabstand

Zonen klein m gross m max. m max. m Lärmempfindlichkeitsstufe klein gross max.

m m m

W1 4.0 8.0 30.0 6.5 9.5 II
W2 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 II
W3 5.0 10.0 40.0 10.0 14.0 II
W4 6.0 12.0 50.0 13.0 17.0 II

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.

WG2 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 III WG3 5.0 10.0 40.0 10.0 14.0 III

K1 (Altstadt) A1 - - - - - III
K2 (Vorstadt) A1 4.0 4.0 - - - III
K3 (Dorfsiedlung) A1 3.0 3.0 - - - III
Weiler A1 4.0 8.0 - - - III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.

GI 5.0/10.0 A2 5.0/10.0 A2 - 12.0 16.0 III I 5.0/10.0 A2 5.0/10.0 A2 - - - IV

öBA 5.0 5.0 gemäss zwingendem Sondernutzungsplan II IE B1 4.0 4.0 gemäss zwingendem Sondernutzungsplan IV

G A3 3.0 3.0 - - - III
L A4 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 III
IL-T A6 4.0 8.0 50.0 7.5 11.5 III
IL-G A6 4.0 8.0 50.0 7.5 11.5 III
ÜG A4 4.0 8.0 30.0 7.5 11.5 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.

Ski A5 Die Skiabfahrtszone ist eine überlagernde Zone, die Regelbauvorschriften richten sich nach der Grundnutzung.

Fussnoten A

A1) Siehe Sonderbestimmungen Ortsbildkommission unter Buchstabe F dieses Reglementes A2) Gegenüber Kern-, Wohn-, und Wohn-Gewerbe-Zonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten. A3) Betreffend die Vorschriften für Grünzonen wird auf den Art. 7 dieses Reglements verwiesen. A4) Grundmasse gelten nur für Wohnbauten. Grenzabstand für andere Bauten allseitig kleiner Grenzabstand, ausgenommen An- und Nebenbauten. A5) Die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist von allen s …

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Art. 10BZO Baureglement Altstaetten · S. 10

Gebäudelänge

1Für die Bestimmung der Gebäudelänge wird das kleinstmögliche Rechteck über die Hauptbaute gelegt. Anbauten und Vorbauten werden nicht berücksichtigt. L = Gebäudelänge 9 | S e i t e L = Gebäudelänge L = Gebäudelänge

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Art. 16BZO Baureglement Altstaetten · S. 16

Vorbauten G = Grenzabstand Hb = Hauptbaute A = Anbaute N = Nebenbaute

1Als Vorbauten gelten Bauteile, die über die Fassade hinausragen, wie Balkone, Erker, Vordächer, Freitreppen usw., nicht aber Treppenhäuser und Laubengänge.

2Gegenüber benachbarten Grundstücken oder Gemeindestrassen dürfen Vorbauten auf höchstens 1.50 m Tiefe und (soweit es sich nicht um Dachvorsprünge/Vordächer handelt) höchstens auf 50 % der Fassadenlänge in den Grenz- oder Gemeindestrassenabstand hineinragen. G = Grenzabstand F = Fassadenlänge L = Länge der Vorbaute Hb = Hauptbaute A = Anbaute N = Nebenbaute V = Vorbaute 15 | S e i t e

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Art. 17BZO Baureglement Altstaetten · S. 17

Dach- und Fassadengestaltung

1Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Dachflächenfenster sind zulässig, wenn sie architektonisch gut gegliedert und gestaltet sind. Sie dürfen höchstens 50% der Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen und bis in die Fassadenflucht reichen.

2 Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind zulässig. Im Ortsbildschutzgebiet dürfen diese Anlagen nicht aufgeständert werden. Bei Flachdachbauten sind sie innerhalb der zulässigen Firsthöhe zu erstellen und müssen unter einem Winkel von 45 Grad vom Schnittpunkt der Fassade mit der Dachhaut liegen.

3Bei Flachdachbauten sind Attikageschosse innerhalb der Firsthöhe mit einer maximalen Geschosshöhe von 4.00 m (Aussenmass) und einem vom Schnittpunkt der Fassade mit der Dachhaut (ohne Brüstung) ansteigenden Neigungswinkel von 45° gestattet. Attikageschosse haben sich auf 1 Geschoss zu beschränken und dürfen auf den kurzen Gebäudeseiten bis in die Fassadenflucht reichen. Vordächer (ohne Abstützung) der Attikageschosse dürfen eine Tiefe von 1.50 m nicht überschreiten und in keinem Fall über die Fassade des darunter liegenden Geschosses hinausragen. Ausserhalb der Attikageschosse sind die notwendigen Zugänge wie Liftaufbauten und Treppenhäuser zulässig, diese haben sich jedoch auf 1/3 der jeweiligen Gebäudelänge zu beschränken.

4Technisch notwendige Bauteile und Anlagen wie zum Beispiel Liftaufbauten, Kamine, Lüftungsanlagen, Antennen sowie Treppenhäuser sind so in die Dachgestaltung zu integrieren, dass eine architektonisch gute Gestaltung entsteht.

5Sonnenkollek …

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Art. 18BZO Baureglement Altstaetten · S. 18

Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Garagen- und Hofzufahrten

1Bei Mehrfamilienhäusern sind pro Wohneinheit mind. 1.5 Garagen- oder Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu erstellen, wobei Garagenvorplätze nicht als Abstellplätze gelten. Zudem sind für die ersten 5 Wohnungen 2 und für jede weitere Wohnung zusätzliche 0.4 Abstellplätze für Besucher zu erstellen.

Beispiele:

2Wohnungen =

3Garagen- oder Abstellplätze plus 2 Besucherparkplätze

(Garagen- oder Abstellplätze 2 x 1.5 + Besucherparkplätze 1 x 2.0)

9Wohnungen =

14Garagen- oder Abstellplätze plus 4 Besucherparkplätze

(Garagen- oder Abstellplätze 9 x 1.5 + Besucherparkplätze 1 x 2.0 + 4 x 0.4)

11Wohnungen =

17Garagen- oder Abstellplätze plus 5 Besucherparkplätze

(Garagen- oder Abstellplätze 11 x 1.5 + Besucherparkplätze 1 x 2.0 + 6 x 0.4)

2Bei Einfamilienhäusern sind mindestens 3 Garagen- oder Abstellplätze erforderlich. Garage mit Vorplatz zählen zusammen als 1 Abstellplatz.

3Bei Mehrfamilienhäusern oder grösseren Überbauungen kann die Baubewilligungsbehörde Tiefgaragen vorschreiben.

4Parkplätze für Industrie- und Gewerbebetriebe, Lagerräume und Lagerplätze, Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Gastbetriebe, Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime, öffentliche Bauten etc. sind nach der anwendbaren Schweizer Norm zu erstellen.

5Bei Bruchteilen wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

6Wenn die Anwendung der Richtwerte zu einer offensichtlichen Härte führt, kann von diesen abgewichen werden.

7Sofern Ersatzabgaben gemäss Baugesetz zu leiste …

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Art. 32BZO Baureglement Altstaetten · S. 28

–- GS Sport-, Park- und Erholungsanlagen GG Grünzone Gärten GA Grünzone Schrebergärten Grünzonen ausserhalb Baugebiet Grünzonen ausserhalb Baugebiet

–- GFa Grünzone Freihaltung GS Grünzone Schutz GN Grünzone Naturschutz LW Landwirtschaftszone L Landwirtschaftszone

–- IL-T Intensivlandwirtschaftszone Tierhaltung

–- IL-G Intensivlandwirtschaft …

BISHER BezeichnungNEUBezeichnung
W2A Wohnzone | 2 Vollgeschosse AW1Wohnzone 1
W2B Wohnzone | 2 Vollgeschosse BW2Wohnzone 2
W3 Wohnzone | 3 VollgeschosseW3Wohnzone 3
W4 Wohnzone | 4 VollgeschosseW4Wohnzone 4
WG2 Wohn-Gewerbezone | 2 VollgeschosseWG2Wohn-Gewerbe-Zone 2
WG3 Wohn-Gewerbezone | 3 VollgeschosseWG3Wohn-Gewerbe-Zone 3
KA Kernzone AltstadtK1Kernzone 1 (Altstadt)
KV Kernzone VorstadtK2Kernzone 2 (Vorstadt)
KD Kernzone DorfsiedlungK3Kernzone 3 (Dorfsiedlung)
Wz WeilerzoneWeilerWeilerzone Mittlerer Büchel
GI Gewerbe-IndustriezoneGIGewerbe-Industrie-Zone
I A Industrie-Zone AIIndustriezone
I B Industrie-Zone BIIndustriezone
I C Industrie-Zone CIIndustriezone
Oe Zone für öffentliche Bauten und AnlagenöBAZone für öffentliche Bauten und Anlagen
- -IEIntensiverholungszone
IE S Intensiverholungszone SporthallenIE SIntensiverholungszone (Sportanlagen)
IE R Intensiverholungszone ReitsportIE RIntensiverholungszone (Reitsport)
G GrünzonenGGrünzonen
Grünzonen innerhalb BaugebietGrünzonen innerhalb Baugebiet
GF Grünzone FreihaltungGFiGrünzone Freihaltung
- -GSSport-, Park- und Erholungsanlagen
GG Grünzone GärtenGAGrünzone Schrebergärten
Grünzonen ausserhalb BaugebietGrünzonen ausserhalb Baugebiet
- -GFaGrünzone Freihaltung
GS Grünzone SchutzGNGrünzone Naturschutz
LW LandwirtschaftszoneLLandwirtschaftszone
- -IL-TIntensivlandwirtschaftszone Tierhaltung
- -IL-GIntensivlandwirtschaftszone
Gemüse-, Garten-, Beeren- und Obstbau
ÜG Übriges GemeindegebietÜGÜbriges Gemeindegebiet
Ski Zone für Skiabfahrts- und SkiübungsgeländeSkiZone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände

Tabelle von S. 28 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 6). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 6, S. 80.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 6, S. 80.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 6, S. 80.90
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 6, S. 80.90
Firsthöhe≤ 11.5 mArt. 6, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Altstätten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Altstätten?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Altstätten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone L sein?
Laut BZO Altstätten: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Altstätten. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Altstätten?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Altstätten ein?
Baugesuche in Altstätten laufen über Papier. Zuständig ist Hochbauamt, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Altstätten