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Art. 7 · Grünzonen
BZO Baureglement Altstaetten · S. 9 · Original-PDF
1Die gemäss Baugesetz in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50.00 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als
1Geschoss gilt ein minimaler Grenzabstand von 3.00 m. Grössere Bauten und Anlagen sind nur im Rahmen eines Überbauungsplanes zulässig.
2Einzelbauten für die Aufbewahrung von Gartenbearbeitungsgeräten sind bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 2.50 m und einer Grundfläche von 12.00 m2 zulässig, wobei höchstens 6.00 m2 als geschlossener Raum.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.