Zone Wohnzone 3 · Windisch

Aargau · BFS 4123 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Wohnzone 3 in Windisch (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Amtlicher Katasterplan 2-fach (max. 1 Jahr alt)
  • Projektpläne 1:100 nach SIA 400, 2-fach, mit Farbkonvention
  • Kanalisations- und Werkleitungsplan nach SN 592 000
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung im Doppel plus elektronisch
  • Baugesuchsmappe der Gemeinde
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Beiblatt Anschlussgebühren Wasser/Abwasser
  • Baugespann vor Einreichung inkl. Abnahme durch Gemeinde

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Windisch, in denen «Wohnzone 3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 15

18 Wohnzone 3

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. § 13, S. 150.60
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. § 13, S. 150.60
Gebäudehöhe≤ 14 mArt. § 13, S. 150.60
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. § 13, S. 150.60
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. § 13, S. 150.60

Extrahiert aus der BZO Windisch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Wohnzone 3

Was gilt in der Zone Wohnzone 3 in Windisch?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Windisch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Wohnzone 3 sein?
Laut BZO Windisch: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wohnzone 3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Windisch. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Windisch?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Windisch ein?
Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch. Ablauf nach der Einreichung →

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