Windisch
Gebäudehöhe in Windisch
Die Gebäudehöhe ist in Windisch in 7 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 11 m bis 17 m. Rechtsgrundlage ist meist § 13 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.
| Zone | Gebäudehöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wohn- und Arbeitszone 2 | ≤ 11 m | § 13, S. 15 |
| Wohn- und Arbeitszone 3 | ≤ 14 m | § 13, S. 15 |
| Wohn- und Arbeitszone 4 | ≤ 17 m | § 13, S. 15 |
| Wohnzone 2 | ≤ 11 m | § 13, S. 15 |
| Wohnzone 3 | ≤ 14 m | § 13, S. 15 |
| Wohnzone 4 | ≤ 17 m | § 13, S. 15 |
| Zentrumszone Windisch | ≤ 14 m | § 13, S. 15 |
Extrahiert aus der BZO Windisch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudehöhe in Windisch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 11 m bis 17 m, festgelegt in 7 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Windisch?
Meist in § 13 der Bau- und Zonenordnung Windisch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.