Zone Arbeitszone Rütene · Windisch

Aargau · BFS 4123 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Arbeitszone Rütene in Windisch (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Amtlicher Katasterplan 2-fach (max. 1 Jahr alt)
  • Projektpläne 1:100 nach SIA 400, 2-fach, mit Farbkonvention
  • Kanalisations- und Werkleitungsplan nach SN 592 000
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung im Doppel plus elektronisch
  • Baugesuchsmappe der Gemeinde
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Beiblatt Anschlussgebühren Wasser/Abwasser
  • Baugespann vor Einreichung inkl. Abnahme durch Gemeinde

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Windisch, in denen «Arbeitszone Rütene» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 21

21 § 224

1In der Arbeitszone Rütene sind gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie Dienstleistungen erlaubt. Neuansiedlungen sowie Neubauten und - anlagen müssen mehrheitlich eine hohe Wert-schöpfung oder Innovation aufweisen, welche einen Beitrag zur Stärkung des Bildungs- und Forschungsstandortes Brugg-Windisch leisten können. Bewilligungsfähig sind insbesondere Nutzungen aus den Bereichen Forschung, Bildung, Hightech, Cleantech, Computertechnik, Biotechnik, Nanotechnik und erneuerbare Arbeitszone Rütene Energien. Verkaufs-nutzungen sind nur in Zusammenhang mit der Produktion oder mit Dienstleistungen vor Ort bis 300 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude oder Betrieb zulässig. Wohnen ist nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zugelassen.

2Nicht zonenkonform sind Grosslagerbauten und -plätze sowie reine Logistikbetriebe. Bei bestehenden Betrieben ist eine Intensivierung der bisherigen Nutzungen um maximal 30% zulässig, wobei Ersatzneubauten innerhalb des gesamten Nutzungsmasses zulässig sind. Die Abs. 6 bis 11 hiernach finden im Rahmen dieser zulässigen Intensivierung der bisherigen Nutzungen (einschliesslich Ersatzneubauten) keine Anwendung.

3In der Arbeitszone Rütene gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV.

4Bauten und Anlagen können bis zu einer Höhe von 381 m ü. M. bewilligt werden. Gestützt auf ein Fachgutachten, das mit dem Baugesuch aufzulegen ist, kann der Gemeinderat höhere Bauten bewilligen, falls dies betrieblich erforderlich ist und eine überzeugende Einordnung in den örtlichen Kontext erreicht wird. Ebenso können mit eine …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. § 224 Abs. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 15 %Art. § 224, S. 210.90

Extrahiert aus der BZO Windisch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone Rütene

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Windisch?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Windisch ein?
Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Arbeitszone Rütene in der BZO Windisch?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Windisch erwähnen die Zone Arbeitszone Rütene namentlich, darunter Art. 21. BZO Windisch lesen →

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