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Windisch
Kleiner Grenzabstand in Windisch
Der kleine Grenzabstand ist in Windisch in 7 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist § 13 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wohn- und Arbeitszone 2 | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
| Wohn- und Arbeitszone 3 | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
| Wohn- und Arbeitszone 4 | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
| Wohnzone 2 | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
| Wohnzone 3 | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
| Wohnzone 4 | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
| Zentrumszone Windisch | ≥ 4 m | § 13, S. 15 |
Extrahiert aus der BZO Windisch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Windisch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 7 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Windisch?
Meist in § 13 der Bau- und Zonenordnung Windisch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.