Zone Wohn- und Arbeitszone 3 · Windisch

Aargau · BFS 4123 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Wohn- und Arbeitszone 3 in Windisch (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Amtlicher Katasterplan 2-fach (max. 1 Jahr alt)
  • Projektpläne 1:100 nach SIA 400, 2-fach, mit Farbkonvention
  • Kanalisations- und Werkleitungsplan nach SN 592 000
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung im Doppel plus elektronisch
  • Baugesuchsmappe der Gemeinde
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Beiblatt Anschlussgebühren Wasser/Abwasser
  • Baugespann vor Einreichung inkl. Abnahme durch Gemeinde

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Windisch, in denen «Wohn- und Arbeitszone 3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 17BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 15

17 Wohn- und Arbeitszone 3

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. § 13, S. 150.60
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. § 13, S. 150.60
Gebäudehöhe≤ 14 mArt. § 13, S. 150.60
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. § 13, S. 150.60
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. § 13, S. 150.60

Extrahiert aus der BZO Windisch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Wohn- und Arbeitszone 3

Was gilt in der Zone Wohn- und Arbeitszone 3 in Windisch?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Windisch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Wohn- und Arbeitszone 3 sein?
Laut BZO Windisch: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wohn- und Arbeitszone 3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Windisch. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Windisch?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Windisch ein?
Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch. Ablauf nach der Einreichung →

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