Zone AIII · Willisau
Luzern · BFS 1151 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone AIII in Willisau (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 0.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur · Raumplanung und Baubewilligungen
- 041 972 63 90
- bau@willisau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Willisau, in denen «AIII» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 22BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 15
Arbeitszone III (AIII) 1 Nutzung: Höchstens mässig störende Dienstleistungs- oder Gewerbebetriebe. Personenverkehrsintensive Verkaufsnutzungen sind nur in den Gebieten zulässig, die mit den Zonen „Einkaufszentren“ oder „Fachmarktzentren“ überlagert sind. Neue Güterverkehrsintensive Betriebe sind nicht zulässig. Freie Lager- und Umschlagplätze sind nur in Verbindung mit Betriebsbauten gestattet. Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zulässig, wenn sie pro Hauptgebäude höchstens 20 % der gesamten Geschossfläche ausmachen und sofern durch geeignete Standortwahl und technische Vorkehrungen für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird. 2 Die maximal zulässige Gesamthöhe beträgt 15 m. Einzelne betriebsbedingte höhere Gebäudeteile bewilligt der Stadtrat unter gebührender Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der öffentlichen und privaten Interessen. 3 Im Gebiet Wydenmühle sind im Rahmen eines Bebauungsplanes gegenüber der zonenkonformen maximalen Gesamthöhe höhere Bauten zulässig. 4 Grundmasse: Die übrigen Gebäudedimensionen sowie Ausnützung, Abstände usw. legt der Stadtrat unter gebührender Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der öffentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall fest. 5 Bei Neu- und Ersatzbauten ist über das Grundstück eine Überbauungsziffer von mindestens 0.20 zu realisieren, wobei die entsprechenden Bauten mindestens zwei, dem Zonenzweck dienende Vollgeschosse, aufweisen müssen. Bei bestehenden, standortgebundenen Betrieben kann der Stadtrat Aus …
Art. 78BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 34
Schlussbestimmungen 1 Dieses Reglement tritt nach Annahme durch die Einwohnergemeinde mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. 2 Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Bau- und Zonenbestimmungen noch nicht bewilligten Gesuche sind nach diesen Vorschriften zu beurteilen. 3 Folgende Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen werden mit der Genehmigung des vorliegenden Bau- und Zonenreglements durch den Regierungsrat aufgehoben: 1) Areal Gerbi (2012) 2) Bahnhofplatz (2011) 3) Baumgärtli Ost (2005) 4) Bleiki (1998/2004) 5) Bleuen (1989/2006) 6) Burgweg-West (2002) 7) Chirbelmatt (2002) 8) Chli Sottike (1997) 9) Feldli (1998) 10) Gütsch (1999) 11) Häfligermatte (1995) Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 35 12) Halde (1986) 13) Halden (1983) 14) Höchhusmatt Ost (2001) 15) Höchhusmatt West (2001) 16) Hoger (2009) 17) Im Grund 5 + 6 (2001) 18) Im Ostergau 19) Kreuzmatte (1983) 20) Parzelle Nr. 48 (2012) 21) Rütsch (1983) 22) Schärlimatte (2005/2012) 23) Schlüsselacher (1975/1977/1981) 24) Schwyzermatt 4. Etappe (2004) 25) Sonnmatt (1993/2010) 26) Sonnrüti (1995/1997) 27) Sonnrüti 3. + 4. Etappe (2000) 28) Sonnrüti / Sternenmatt (1977) 29) Sottikon (1996/2006) 30) Steinmatt Industriezone (1998) 31) Tälebach (2000/2002) 32) Wydenmatt (1997) 4 Folgende Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen sollen nach deren Realisierung oder spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist gemäss PBG bis Ende 2023 aufgehoben oder an das übergeordnete Recht angepasst werden: 1) Bleikimatt (1991) 2) Gulp (2009) …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Höchstens mässig störende Dienstleistungs- oder Gewerbebetriebe.» · Art. Art. 22 Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 0.2 | Art. 22, S. 15 | 0.75 |
| Vollgeschosse | ≥ 2 Vollgeschosse | Art. 22, S. 15 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 15 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Willisau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.