Zone W2b · Willisau
Luzern · BFS 1151 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone W2b in Willisau (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 0.18. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur · Raumplanung und Baubewilligungen
- 041 972 63 90
- bau@willisau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Willisau, in denen «W2b» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 20BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 14
Wohnzone Adlermatte / Schützenrain (W2AS) 1 Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone nach Art. 19. 2 Für parzellenweise Bauvorhaben gelten die max. Nutzungsmasse der W1b in Anhang 1. 3 Erfolgt die Planung über ein Geviert gemäss Anhang 3, gelten die max. Bau- und Nutzungsmasse der W2b in Anhang 1. Diese werden im Rahmen des Gestaltungsplans gem. Abs. 4 gewährt. 4 Für die Planung über ein Geviert gelten folgende Bedingungen: , Es ist ein Erschliessungskonzept mindestens über das gesamte Geviert zu erstellen. , Bauvorhaben sind nur nach einem bewilligten Gestaltungsplan zulässig. , Der Gestaltungsplan richtet sich nach dem Erschliessungskonzept über das Geviert. Er umfasst einen räumlich zusammenhängenden Raum, welcher über das Geviert hinausreichen kann. Die Mindestfläche beträgt 3’000 m2 und muss innerhalb des Gevierts liegen. , Nachweis einer qualitätsvollen Bebauung, welche räumlich und gestalterisch gute Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Gevierts sowie des Quartiers insgesamt schafft.
Art. 78BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 34
Schlussbestimmungen 1 Dieses Reglement tritt nach Annahme durch die Einwohnergemeinde mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. 2 Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Bau- und Zonenbestimmungen noch nicht bewilligten Gesuche sind nach diesen Vorschriften zu beurteilen. 3 Folgende Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen werden mit der Genehmigung des vorliegenden Bau- und Zonenreglements durch den Regierungsrat aufgehoben: 1) Areal Gerbi (2012) 2) Bahnhofplatz (2011) 3) Baumgärtli Ost (2005) 4) Bleiki (1998/2004) 5) Bleuen (1989/2006) 6) Burgweg-West (2002) 7) Chirbelmatt (2002) 8) Chli Sottike (1997) 9) Feldli (1998) 10) Gütsch (1999) 11) Häfligermatte (1995) Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 35 12) Halde (1986) 13) Halden (1983) 14) Höchhusmatt Ost (2001) 15) Höchhusmatt West (2001) 16) Hoger (2009) 17) Im Grund 5 + 6 (2001) 18) Im Ostergau 19) Kreuzmatte (1983) 20) Parzelle Nr. 48 (2012) 21) Rütsch (1983) 22) Schärlimatte (2005/2012) 23) Schlüsselacher (1975/1977/1981) 24) Schwyzermatt 4. Etappe (2004) 25) Sonnmatt (1993/2010) 26) Sonnrüti (1995/1997) 27) Sonnrüti 3. + 4. Etappe (2000) 28) Sonnrüti / Sternenmatt (1977) 29) Sottikon (1996/2006) 30) Steinmatt Industriezone (1998) 31) Tälebach (2000/2002) 32) Wydenmatt (1997) 4 Folgende Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen sollen nach deren Realisierung oder spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist gemäss PBG bis Ende 2023 aufgehoben oder an das übergeordnete Recht angepasst werden: 1) Bleikimatt (1991) 2) Gulp (2009) …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 0.18 | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.60 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.27 | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.60 |
| Gesamthöhe | ≤ 13 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.75 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Willisau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.