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Willisau

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Masse in Willisau

Vollgeschosse in Willisau

Die Zahl der Vollgeschosse ist in Willisau in 1 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 22 der Bau- und Zonenordnung.

Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.

ZoneVollgeschosseFundstelle
AIII≥ 2 VollgeschosseArt. 22, S. 15

Extrahiert aus der BZO Willisau (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 22 im Wortlaut, Seite 15

Art. 22 Arbeitszone III (AIII) 1 Nutzung: Höchstens mässig störende Dienstleistungs- oder Gewerbebetriebe. Personen- verkehrsintensive Verkaufsnutzungen sind nur in den Gebieten zulässig, die mit den Zonen „Einkaufszentren“ oder „Fachmarktzentren“ überlagert sind. Neue Güterverkehrsintensive Betriebe sind nicht zulässig. Freie Lager- und Umschlagplätze sind nur in Verbindung mit Betriebsbauten gestattet. Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebunde- ne Personal sind zulässig, wenn sie pro Hauptgebäude höchstens 20 % der gesamten Ge- schossfläche ausmachen und sofern durch geeignete Standortwahl und technische Vorkeh- rungen für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird. 2 Die maximal zulässige Gesamthöhe beträgt 15 m. Einzelne betriebsbedingte höhere Ge- bäudeteile bewilligt der Stadtrat unter gebührender Berücksichtigung des Orts- und Land- schaftsbildes sowie der öffentlichen und privaten Interessen. 3 Im Gebiet Wydenmühle sind im Rahmen eines Bebauungsplanes gegenüber der zonenkon- formen maximalen Gesamthöhe höhere Bauten zulässig. 4 Grundmasse: Die übrigen Gebäudedimensionen sowie Ausnützung, Abstände usw. legt der Stadtrat unter gebührender Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der öf- fentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall fest. 5 Bei Neu- und Ersatzbauten ist über das Grundstück eine Überbauungsziffer von mindestens 0.20 zu realisieren, wobei die entsprechenden Bauten mindestens zwei, dem Zonenzweck dienende Vollgeschosse, aufweisen müssen. Bei bestehenden, standortgebundenen Be- trieben kann der Stadtrat Ausnahmen gewähren. 6 Bei Bauvorhaben mit mehr als 20 Parkplätzen ist die darüber hinaus gehende Parkierungs- fläche mindestens bis zum Umfang einer Geschossfläche unterirdisch anzulegen. Ein noch weitergehender Bedarf ist mindestens zur Hälfte unterirdisch anzulegen. 7 Bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkplätzen kann der Stadtrat ein Mobilitätskonzept gem. Art. 52 verlangen. 8 Eingliederung: In landschaftlich exponierten Lagen und an Siedlungsrändern kann der Stadtrat einen Umgebungsplan verlangen, welcher eine gute Eingliederung der Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild gewährleistet. 9 Lärmempfindlichkeitsstufe: III

Häufige Fragen

Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Willisau?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2 Vollgeschosse, festgelegt in 1 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Willisau?

Meist in Art. 22 der Bau- und Zonenordnung Willisau, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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