Zone W1c · Willisau

Luzern · BFS 1151 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Hinweis: Für Willisau gelten seit 2019-09-17 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone W1c in Willisau (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 0.18. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Willisau, in denen «W1c» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 13

Wohnzone 1 Die Wohnzone dient in erster Linie dem Wohnen. 2 Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen

a)zum Wohnen und Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 14

b)für nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, sofern sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse. 3 Die maximal zulässigen Überbauungsziffern, Gesamthöhen und Gebäudelängen sind in Anhang 1 dieses Reglements festgelegt. 4 Für die Wohnzone W1c Gütsch gelten speziell folgende Anforderungen:

–Innerhalb der homogenen Überbauung nach ehemaligem Gestaltungsplan Gütsch müssen sich Neu- oder Ersatzbauten bzgl. Gesamt- und Fassadenhöhe, Dachform-, Dachneigung und -Gestaltung sowie Fassade an den Nachbarbauten derselben Reihe orientieren;

–Entlang der überlagerten Grünzone Freiraum sind auf einer Breite von 3 m nur Bauten mit einer Gesamthöhe bis max. 4.5 m zulässig. 5 Lärm-Empfindlichkeitsstufe: II

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 78BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 34

Schlussbestimmungen 1 Dieses Reglement tritt nach Annahme durch die Einwohnergemeinde mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. 2 Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Bau- und Zonenbestimmungen noch nicht bewilligten Gesuche sind nach diesen Vorschriften zu beurteilen. 3 Folgende Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen werden mit der Genehmigung des vorliegenden Bau- und Zonenreglements durch den Regierungsrat aufgehoben: 1) Areal Gerbi (2012) 2) Bahnhofplatz (2011) 3) Baumgärtli Ost (2005) 4) Bleiki (1998/2004) 5) Bleuen (1989/2006) 6) Burgweg-West (2002) 7) Chirbelmatt (2002) 8) Chli Sottike (1997) 9) Feldli (1998) 10) Gütsch (1999) 11) Häfligermatte (1995) Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 35 12) Halde (1986) 13) Halden (1983) 14) Höchhusmatt Ost (2001) 15) Höchhusmatt West (2001) 16) Hoger (2009) 17) Im Grund 5 + 6 (2001) 18) Im Ostergau 19) Kreuzmatte (1983) 20) Parzelle Nr. 48 (2012) 21) Rütsch (1983) 22) Schärlimatte (2005/2012) 23) Schlüsselacher (1975/1977/1981) 24) Schwyzermatt 4. Etappe (2004) 25) Sonnmatt (1993/2010) 26) Sonnrüti (1995/1997) 27) Sonnrüti 3. + 4. Etappe (2000) 28) Sonnrüti / Sternenmatt (1977) 29) Sottikon (1996/2006) 30) Steinmatt Industriezone (1998) 31) Tälebach (2000/2002) 32) Wydenmatt (1997) 4 Folgende Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen sollen nach deren Realisierung oder spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist gemäss PBG bis Ende 2023 aufgehoben oder an das übergeordnete Recht angepasst werden: 1) Bleikimatt (1991) 2) Gulp (2009) …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≥ 0.18Art. Anhang 1, S. 360.60
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.24Art. Anhang 1, S. 360.60
Gesamthöhe≤ 11 mArt. Anhang 1, S. 360.75
Gebäudelänge≤ 30 mArt. Anhang 1, S. 360.60

Extrahiert aus der BZO Willisau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1c

Was gilt in der Zone W1c in Willisau?
Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 0.18. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Willisau erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Willisau?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Willisau ein?
Baugesuche in Willisau laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur · Raumplanung und Baubewilligungen, Zehntenplatz 1, 6130 Willisau. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W1c in der BZO Willisau?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Willisau erwähnen die Zone W1c namentlich, darunter Art. 19, Art. 78. BZO Willisau lesen →

Weitere Zonen in Willisau