Zone W2 30 · Weiningen
Zürich · BFS 251 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone W2 30 in Weiningen (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Entwässerungsprojekt mindestens 1 Monat vor Baubeginn (3-fach)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: Kernunterlagen 4-fach (+1x elektronisch), Grundbuchauszug 1-fach
- Alle Unterlagen datiert und unterzeichnet
- Sanitärschema und konzessionierter Sanitärinstallateur
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Gebühren: Gebühren gemäss separater Gebührenregelung (Hinweis im Baubewilligungsverfahren)
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau & Umwelt
- 044 752 25 05
- hochbau@weiningen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Weiningen, in denen «W2 30» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Weiningen · S. 4
1. Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
1. Bauzonen
Kernzone K
Zentrumszone Z 80
Wohnzonen
–Zweigeschossige Wohnzone
30 % Ausnützung W2 30
–Zweigeschossige Wohnzone
40 % Ausnützung W2 40
–Dreigeschossige Wohnzone
60 % Ausnützung W3 60
Gewerbezonen
–Gewerbezone I G I 4.0
–Gewerbezone II G II 4.5
Zone für öffentliche Bauten Oe
2. Reservezone R
2. Die Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) erfolgt im Zonenplan 1:5’000.
Massgebende Pläne
Art. 22BZO Weiningen · S. 14
Es gelten folgende Grundmasse: W2 30 W2 40 W3 60
Ausnützungsziffer max. 30 % 40 % 60 % Vollgeschosse max. 2 2 3 Dachgeschosse max. 1 2 2 Attikageschosse max. 1 1 1 anrechenbare Untergeschosse max. 1 1 1
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 14) verbindlich lesbar.
Gebäudelänge max. 30 m 40 m 50 m Fassadenhöhe:
–Grundmass traufseitig
–Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern
–Zuschlag für Attikageschosse *) giebelseitig und auf den übrigen fassadenbündigen Seiten
–Zuschlag für Flachdachbauten mit nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückrückversetzter Brüstung *) max. max. max. max. 7 m 4 m 3.3 m 1 m 7.5 m 6 m 3.3 m 1 m 10.5 m 7 m 3.3 m 1 m Grundabstände
–klein
–gross min. min. 4 m 8 m 4 m 8 m 5.5 m 10 m
–Zuschlag für Attikageschosse *) giebelseitig und auf den übrigen fassadenbündigen Seiten
–Zuschlag für Flachdachbauten mit nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückrückversetzter Brüstung *)
*) Soweit Flachdächer nach Art. 24 Abs. 1 und 2 BZO zulässig sind.
Nutzweise
Art. 24BZO Weiningen · S. 15
1. In den Zonen W2 30, W2 40 sowie in der Zone W3 60 im Gebiet Grossächer sind für Hauptgebäude nur Satteldächer mit einer Dachschräge von max. 45° gestattet.
2. Pult- und Flachdächer können auch für Hauptgebäude an besonderen Lagen oder für ganze Gebäudegruppen zugelassen werden, wenn dadurch das Ortsbild nicht nachteilig beeinflusst wird.
3. Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten das vorgeschriebene Mass der Rückversetzung auf maximal 1/2 der betreffenden Fassadenlänge unterschreiten. Geländer und Brüstungen sowie Dachvorsprünge und Konstruktionen für Sonnenschutzelemente bis zu einer Auskragung von 1.0 m sind von dieser Regelung ausgenommen.
4. Flachdächer von Gebäuden sowie Flachdächer von Garageneinfahrten mit einer Neigung von weniger als 10° sind zu begrünen, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden oder ausschliesslich der Energiegewinnung dienen.
Abgrabungen
Art. 37BZO Weiningen · S. 19
1. Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete sind Gestaltungspläne gemäss § 83 ff. PBG aufzustellen. Die Gestaltungsplanpflicht kann auch mit privaten Gestaltungsplänen erfüllt werden.
2. Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung einschliesslich der vorstehenden festgelegten Erleichterungen nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung des Gemeinderates und der Genehmigung der Baudirektion.
3. In allen Gebieten sind folgende Grundanforderungen zu erfüllen:
a)Bauten, Anlagen und Umschwung sind besonders gut zu gestalten sowie zweckmässig auszustatten und auszurüsten
b)Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser darf zu maximal 50 % mit fossilen Energieträgern gedeckt werden
c)Ersatz- und Neubauten müssen in energiesparender Bauweise erstellt werden. Der Wärmebedarf darf 90 % der jeweils aktuellen gesetzlichen Standards nicht übersteigen.
4. Im Gebiet Unterdorf sind dem Gestaltungsplan zudem folgende gebietsspezifische Ziele zugrunde zu legen:
a)Bauliche Erweiterungen in Abstimmung auf die bestehende Siedlungsstruktur der Kernzone
b)Sicherung der Erweiterungsbauten für die Schulanlage Schlüechti
c)Qualitätvolle Freiräume mit gartenbezogener Gestaltung im Bereich der Kernzone und platzbezogener Gestaltung im Bereich der öffentlichen Nutzungen
d)Ortsbildschonende Erschliessung und Parkierung
5. Im Gebiet Gubrist-West sind dem Gestaltungsplan folgende gebietsspezifische Ziele zugrunde zu legen:
a)Siedlungsverträglicher Lärmschutz
b)Ansprechende Aussenraumgestaltung am Ortseingang an …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≤ 45 % | Art. 24, S. 15 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 22, S. 14 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 22, S. 14 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 22, S. 14 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 22, S. 14 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 22, S. 14 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7 m | Art. 22, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Weiningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.