Zone Chalofen · Weiningen
Zürich · BFS 251 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Chalofen in Weiningen (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.44. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Entwässerungsprojekt mindestens 1 Monat vor Baubeginn (3-fach)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: Kernunterlagen 4-fach (+1x elektronisch), Grundbuchauszug 1-fach
- Alle Unterlagen datiert und unterzeichnet
- Sanitärschema und konzessionierter Sanitärinstallateur
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Gebühren: Gebühren gemäss separater Gebührenregelung (Hinweis im Baubewilligungsverfahren)
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau & Umwelt
- 044 752 25 05
- hochbau@weiningen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Weiningen, in denen «Chalofen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 37BZO Weiningen · S. 19
1. Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete sind Gestaltungspläne gemäss § 83 ff. PBG aufzustellen. Die Gestaltungsplanpflicht kann auch mit privaten Gestaltungsplänen erfüllt werden.
2. Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung einschliesslich der vorstehenden festgelegten Erleichterungen nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung des Gemeinderates und der Genehmigung der Baudirektion.
3. In allen Gebieten sind folgende Grundanforderungen zu erfüllen:
a)Bauten, Anlagen und Umschwung sind besonders gut zu gestalten sowie zweckmässig auszustatten und auszurüsten
b)Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser darf zu maximal 50 % mit fossilen Energieträgern gedeckt werden
c)Ersatz- und Neubauten müssen in energiesparender Bauweise erstellt werden. Der Wärmebedarf darf 90 % der jeweils aktuellen gesetzlichen Standards nicht übersteigen.
4. Im Gebiet Unterdorf sind dem Gestaltungsplan zudem folgende gebietsspezifische Ziele zugrunde zu legen:
a)Bauliche Erweiterungen in Abstimmung auf die bestehende Siedlungsstruktur der Kernzone
b)Sicherung der Erweiterungsbauten für die Schulanlage Schlüechti
c)Qualitätvolle Freiräume mit gartenbezogener Gestaltung im Bereich der Kernzone und platzbezogener Gestaltung im Bereich der öffentlichen Nutzungen
d)Ortsbildschonende Erschliessung und Parkierung
5. Im Gebiet Gubrist-West sind dem Gestaltungsplan folgende gebietsspezifische Ziele zugrunde zu legen:
a)Siedlungsverträglicher Lärmschutz
b)Ansprechende Aussenraumgestaltung am Ortseingang an …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.44 | Art. 37, S. 19 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Weiningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.